„Visueller Müll“ mit Rheinblick

Rodenkirchen

28.02.2016 Pressemeldung Wochenspiegel

„Die neu aufgestellten Werbetafeln und -säulen am Heinrich-Lübke-Ufer und auf der Hauptstraße haben zu berechtigtem Ärger geführt. Viele Bürger haben Bedenken geäußert. Es wurde auch von visuellem Müll gesprochen!“, schilderte Karl-Heinz Daniel (FDP) verärgert auf der vergangenen Sitzung der Bezirksvertreter. Er wie auch die anderen Lokalpolitiker reagieren aufgebracht auf die neuen Werbeanlagen, die im Herbst des vergangenen Jahres am Ortseingang von Rodenkirchen aufgestellt wurden. 

„Uns liegen zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung und der Bürgervereinigung Rodenkirchen vor“, berichtete Daniel. Die Standorte seien unpassend gewählt, das Ortsbild nähme Schaden, finden Bürger wie Lokalpolitiker. Daniel wies darauf hin, dass ein Teil der Bevölkerung sich ehrenamtlich um das Ortsbild kümmere. So bepflanze die Bürgervereinigung seit Jahren Blumeninseln auf der Hauptstraße. Eine Werbesäule am Heinrich-Lübke-Ufer sei sogar gefährlich, weil sie Radfahrer in ihrer Sicht behindere, beschrieb Manfred Giesen (Grüne). 

Vor allem zürnen die Lokalpolitiker, weil über die Standorte vom städtischen Bauverwaltungsamt ohne jede Beteiligung des Stadtteilparlaments entschieden wurde. Das verstoße gegen die Gemeindeordnung des Landes und gegen die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln, schimpften sie. Die Fraktionen von FDP, SPD und Grüne forderten die Verwaltung daher auf, die Mitwirkungsrechte der Bezirksvertretung bei der Standortauswahl der Werbeanlagen im Stadtbezirk herzustellen. Die CDU trat dem Antrag bei. 

Josef Klasen vom Bauverwaltungsamt ließ die Argumente nicht gelten. Er erläuterte, die Aufstellung der Werbetafeln und -säulen sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung und bedürfe erst ab einer bestimmten Größe der Zustimmung der Bezirksvertretungen. Dies sei so in der Zuständigkeitsordnung geregelt. 

Zuvor hatte die Verwaltung den Lokalpolitikern schon schriftlich mitgeteilt, die Standorte würden den Werbefirmen nicht von der Verwaltung zugewiesen. Die Konzessionäre der Werbenutzungsverträge seien berechtigt, Standorte im öffentlichen Raum auszuwählen und zu beantragen. „Jeder Antrag wird intensiv von allen beteiligten Ämtern geprüft. Es werden alle Kriterien untersucht, sei es hinsichtlich Bauordnung, Baurecht, Verkehrssicherheit, Denkmalschutz, Grünflächenschutz, die störende Häufung von Werbeanlagen. Wenn wir von allen Ämtern das Signal O.K. bekommen, gibt es keine Handhabe, das Aufstellen zu verweigern“, sagte Klasen. 

„Das heißt, selbst wenn wir beteiligt gewesen wären, hätten wir die Standorte nicht verhindern können?“, empörte sich Bezirksbürgermeister Mike Homann. Klasen bejahte, subjektives Empfinden einer gestörten Optik böte keine Grundlage, das Aufstellen zu verweigern, erläuterte er. „Dann ist ein Fehler im System, das kann nicht sein. Hier muss die Zuständigkeitsordnung geändert werden“, ärgerte sich Homann. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Da in der Sitzung deutlich wurde, dass es damit nicht getan ist, wollen sich die Fraktionsvorsitzenden beraten, wie sie ihr Anliegen und das der Bürger weiterverfolgen können.

(10.02.2016)

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Karl-Heinz Daniel

Karl-Heinz Daniel

Ehrenvorsitzender des Stadtbezirksverbandes Rodenkirchen

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