FDP beantragt Beanstandung von Beschlüssen bei Kommunalaufsicht

Wackerhagen: Betriebsausschuss zuständig

15.08.2012 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Dr. Ulrich Wackerhagen

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat bei der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums die Beanstandung von drei Beschlüssen des Hauptausschusses der Stadt Köln beantragt. Es handelt sich dabei um die Beschlussfassung vom 21. Juni 2012 über die außerordentliche und fristlose Kündigung des Intendantenvertrags mit Uwe-Eric Laufenberg sowie die Beschlussfassung vom 6. August 2012 über die Bestellung von Dr. Birgit Meyer zur Opernintendantin und Betriebsleiterin der Bühnen der Stadt Köln und die Beschlussfassung vom gleichen Tag über die Annahme einer Schenkung an das Wallraf-Richartz-Museum und Fondation Corboud. Hierzu erklärt Dr. Ulrich Wackerhagen, Kulturpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln:

„Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln ist der Auffassung, dass in den vorgenannten Fällen der Betriebsausschuss für die Bühnen bzw. der Betriebsausschuss des Wallraf-Richartz-Museums und Fondation Corboud zur Beschlussfassung zuständig war und nicht der Hauptausschuss. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Fachgremien außen vor gelassen werden, um der Verwaltung eine möglichst einfache Handhabung zu ermöglichen. Es ist daher nur folgerichtig, die kritisierten Beschlüsse von der Kommunalaufsicht überprüfen zu lassen.“

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Ulrich Wackerhagen

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Sachkundiger Einwohner im Kulturausschuss

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