FDP fordert Abschaffung der Zwangsberuhigung von stillen Feiertagen

Sterck: Regelungen sind überholt, kinder- und familienfeindlich

01.11.2015 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Auch in diesem Jahr weist die Kölner Stadtverwaltung mit einer Presseerklärung auf die besonderen Regelungen des Sonn- und Feiertagsschutzgesetz für den November hin. Seit Jahren und Jahrzehnten fordert die FDP eine Reform des Sonn- und Feiertagsschutzgesetztes für die sogenannten „stillen Feiertage“. Dazu erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Ralph Sterck:

„Mit Allerheiligen, dem Volkstrauertag und dem Totensonntag stehen uns alleine im November wieder drei Tage bevor, an denen uns der Staat genauestens vorschreibt, was wir zu tun oder zu lassen haben. Geregelt ist diese obrigkeitsstaatliche Verbotsorgie im Sonn- und Feiertagsgesetz.

Die Liste der Verbote an den „Stillen Feiertagen“ ist lang. In der Vergangenheit wurde an Stillen Feiertagen sogar den Kindern im Park oder auf dem Bolzplatz der Fußball weggenommen oder gar eine Hochzeitgesellschaft (!) aufgelöst, da sie das freudige Ereignis mit Tanz und Musik feierten. Darüber hinaus untersagt das fleißige Ordnungsamt sogar private Wohnungsumzüge. 

Uns Liberalen geht das alles zu weit. Auch wenn wir wieder den Zorn der Kirchen auf uns ziehen, so fordern wir auch dieses Jahr die Abschaffung dieses widersprüchlichen, veralteten Gesetzes. Die Regelungen für stille Feiertage sind überholt und werden einer so weltoffenen und lebensfrohen Stadt wie Köln nicht gerecht. Sie sind kinder- und familienfeindlich. Wir fordern, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden dürfen, wie sie ihre Feiertage gestalten möchten.“ 
 

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Ralph Sterck, MdR

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