Gebauer: Landessozialgericht watscht Löhrmanns Inklusionspolitik ab

Gerichtsbeschluss zu Integrationshelfern

23.01.2014 Meldung FDP-Landtagsfraktion NRW

Schulministerin Löhrmann hat als Präsidentin der Kultusministerkonferenz die Umsetzung der Inklusion zu einem ihrer wichtigsten Themen erklärt. Sie betonte erst diese Woche, Inklusion müsse „planvoll und behutsam“ umgesetzt werden. Diese Ankündigungen passen jedoch überhaupt nicht zur verkorksten Umsetzung der schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen. Dies unterstreicht auch der unlängst veröffentlichte Beschluss des Landessozialgerichts zu Integrationshelfern in der Schule (L 9 SO 429/13 B ER). „Eine so vernichtende gerichtliche Bewertung der rot-grünen Inklusionsgesetzgebung kann nur als heftige Watsche für die Schulministerin gewertet werden. Die salbungsvollen Worte von Frau Löhrmann in Berlin und das tatsächliche Handeln in NRW klaffen offensichtlich weit auseinander“, kritisiert die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Yvonne Gebauer. 

Das Landessozialgericht in NRW hatte sich mit der Frage der entstehenden Kosten für die Bereitstellung eines Integrationshelfers während des Schulunterrichts beschäftigt. In einem Eilverfahren hat das Landessozialgericht einen Kreis als Träger der Sozialhilfe verpflichtet, einem verhaltensauffälligen Schüler ab dem neuen Schuljahr einen Integrationshelfer während des Schulunterrichts zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat sich das Gericht jedoch auch in unmissverständlicher Schärfe zum rot-grünen Vorgehen bei der Inklusion geäußert. In dem Beschluss heißt es hierzu: 

„Der Senat verkennt nicht, dass bei Anwendung der genannten und hier auch für zutreffend erachteten rechtlichen Grundsätze die Gefahr besteht, dass organisatorische Mängel und eine unzureichende Personalausstattung der mit Inklusion und Gemeinsamem Unterricht betrauten und belasteten Schulen aufgrund der bestehenden Leistungsgesetze und der herrschenden Rechtsprechung zu einer größeren finanziellen Belastung der Kreise und Gemeinden als Sozialhilfeträger und Träger der Jugendhilfe führen. Ebenso wenig verkennt der Senat die Gefahr, dass ein primär auf positive politische Außendarstellung bedachtes, seiner Gewährleistungsverantwortung für einen funktionierenden inklusiven Schulbetrieb aber nicht gerecht werdendes Land die Kosten der Inklusion quasi durch die Hintertür über das Jugendhilfe- oder das Sozialhilferecht den Kreisen und Gemeinden aufbürdet.“ 

Hierzu erklärt Gebauer: „Die geradezu vernichtende Kritik des Gerichts zeigt, wie wenig die rot-grüne Inklusionspolitik in NRW den eigenen, auf anderer Ebene verkündeten Ansprüchen gerecht wird.“ Das durch das Parlament gepeitschte qualitätslose Schulgesetz und nach wie vor ungeklärte Finanzierungsfragen fordern schon jetzt ihren Tribut an den Schulen. Das zeigen viele Rückmeldungen zu fehlender Ausstattung, mangelnder Vorbereitung und Überforderung. „Die FDP wird für die Fragestunde in der nächsten Plenarwoche eine Anfrage zu dem Gerichtsbeschluss an Ministerin Löhrmann stellen“, kündigt die Schulexpertin an. 

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Yvonne Gebauer, MdL

Yvonne Gebauer, MdL

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