Mehr Chancen für Kölner Handwerk

CDU und FDP fordern beschränkte Ausschreibungen bei städtischen Vergaben

27.01.2015 Meldung CDU-Fraktion und FDP-Fraktion

Ulrich Breite
Ulrich Breite

Mit einem Antrag zur Ratssitzung am 05. Februar fordern CDU und FDP die Wiedereinführung beschränkter Ausschreibungen bei städtischen Vergaben von Bauleistungen bis zu 1 Mio. Euro. Ende 2013 hatte der für Vergaben zuständige Ausschuss (AVR) ein neues Wertgrenzenkonzept für die Vergabe städtischer Aufträge beschlossen. Das damalige Novum: Entgegen den in einem Erlass des Innenministeriums NRW beschriebenen Optionen für beschränkte Ausschreibungen verzichtete die Stadt damals auf dieses Verfahren.

Worin liegen nun die Vorteile beschränkter Ausschreibungen? Anders als bei öffentlichen Ausschreibungen kann bei einer beschränkten Ausschreibung der Bieterkreis begrenzt werden. „Dies gibt der Stadt die Möglichkeit, Bauaufträge gezielt an Kölner Unternehmen oder kleine und mittlere Betriebe aus der Region zu vergeben“, begründet CDU-Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz die Initiative. „Unser Ziel ist es, Arbeitsplätze in Köln zu erhalten und die hiesige Wirtschaft zu stärken. Doch auch für die Stadt hat eine regionale Vergabepraxis Vorteile: Jeder private Häuslebauer weiß, dass Nacharbeiten schneller und verlässlicher vorgenommen werden, wenn der Handwerker aus der Nachbarschaft kommt“, so Kienitz weiter.

„Schon der Beschluss 2013 wurde von uns nur mit großen Bauchschmerzen mitgetragen“, begründet FDP-Geschäftsführer Ulrich Breite seinen Standpunkt. „Damals hatte Stadtdirektor Guido Kahlen im AVR darauf gedrängt, dass aus rechtlichen Gründen auf beschränkte Ausschreibungen verzichtet werden müsse. Inzwischen wissen wir von der Bezirksregierung Köln, dass er sich damals geirrt hat. In dubio pro artificium gilt es, nun das Kölner Handwerk zu stärken“, ergänzt Breite.

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Ulrich Breite, MdR

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