Oberbürgermeister Roters ruft zur Integrationsrats-Wahl auf

25.01.2010 Meldung Stadt Köln

Bei wahlberechtigten Eingebürgerten und Spätaussiedlern Registrierung nötig Am 7. Februar 2010 findet die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Köln statt. Oberbürgermeister Jürgen Roters ruft ausdrücklich alle wahlberechtigten Kölnerinnen und Kölner auf, an der Wahl teilzunehmen. Das Kölner Stadtoberhaupt weist darauf hin, dass sich wahlberechtigte deutsche Staatsbürger nur noch bis zum 26. Januar 2010 in das Wählerverzeichnis eintragen lassen können. Diese Registrierung ist Bedingung für wahlberechtigte Deutsche, welche die deutsche Staatsangehörigkeit in den letzten fünf Jahren erworben haben und bestimmte Voraussetzungen des § 3 des Staatsangehörigengesetzes erfüllen. „Die Integration von Migrantinnen und Migranten ist eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben, vor denen wir stehen. Es ist eine gemeinsame Aufgabe! Alle, die die Möglichkeit haben, sollten den Integrationsrat mitwählen. Das gilt auch für eingebürgerte Migrantinnen und Migranten. Jede zusätzliche Stimme stärkt den Kölner Integrationsrat“, betont Oberbürgermeister Roters. Das Wahlamt der Stadt Köln hat im Januar 2010 allen wahlberechtigten ausländischen Bürgerinnen und Bürgern ihre Wahlbenachrichtigungen zugeschickt. Sie können damit automatisch wählen gehen. Neben den Kölnerinnen und Kölnern ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind jedoch auch die Personen wahlberechtigt, die sich innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag 6. Februar 2005) unter bestimmten Voraussetzungen des § 3 des Staatsangehörigengesetzes haben einbürgern lassen. Darüber hinaus sind auch alle Kölnerinnen und Kölner wahlberechtigt, die innerhalb der letzten fünf Jahre als Spätaussiedler nach Deutschland eingereist sind. Was diesen Personenkreis (Eingebürgerte und Spätaussiedler) angeht, wurde er vom Wahlamt nicht automatisch benachrichtigt, sondern muss sich in das örtliche Wählerverzeichnis eintragen lassen, um wählen zu können. Der Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis kann schriftlich über ein Formular gestellt werden. Es ist beim Wahlamt, bei den Meldehallen und Direktschaltern der Bürgerämter oder auf der städtischen Internetseite http://www.stadtkoeln. de/1/wahlen/integrationsrat/2010/ erhältlich. Der Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis kann auch mündlich vorgenommen werden im Wahlamt, Athener Ring 5, 50765 Köln-Chorweiler während der Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 8 bis 19 Uhr und freitags von 8 bis 18 Uhr. Der Integrationsrat setzt sich für die Belange der Stadt Köln ein und vertritt insbesondere die Interessen der Kölner Migrantinnen und Migranten in der Kommunal- und Integrationspolitik.Hier arbeiten Ratspolitik und Migrantenvertretung eng und vertrauensvoll zusammen.

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