Qualitätskriterien im Kölner Taxigewerbe

10.09.2007 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gemeinsam mit CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen folgende Anfrage auf die kommende Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen setzen lassen. Das Taxigewerbe ist eine Dienstleistung und gute Dienstleistungen sind ihr Geld wert. Viele Städte und ihre Taxiinnungen haben erkannt, dass sie bestimmte Qualitätskriterien an Fahrzeug und Fahrer bzw. Fahrerin stellen müssen, um erfolgreich für die Stadt und für das Taxigewerbe zu sein. Denn gepflegte Taxen und freundliche Fahrer sind die Visitenkarten einer Stadt und eines wirtschaftlich erfolgreichen Taxigewerbes. Darum werben die Städte und ihr Taxigewerbe auch mit ihren Qualitätsanforderungen an Fahrzeug und Fahrer bzw. Fahrerinnen. In Köln haben sich von 1200 nur ca. 150 Taxen solchen Qualitätskriterien unter der Plakette „Service Taxi“ der Taxi Ruf Köln e.G. angeschlossen. Dabei gehören die Teilnahmebedingungen am „Service Taxi“ größtenteils in anderen Städten zu den allgemeinverbindlichen Qualitätskriterien. Unter diesen Gesichtspunkten bitten die vier Fraktionen die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Kriterien werden bei der Wagenzulassung als Taxi an das Fahrzeug gestellt und gibt es eine zeitliche und wiederholende Überprüfung der Kriterien? 2. Wie wird sichergestellt und überprüft, dass das Fahrpersonal die Grundkenntnisse der deutschen und eventuell der englischen Sprache beherrscht, damit die Verständigung zwischen Kunden und Fahrerin/Fahrer gewährleistet wird, um es nicht zu unnötigen Beschwerden und Missverständnissen kommen zu lassen? 3. In welchen Sprachen wird die Ortskundeprüfung beim Ordnungsamt der Stadt Köln angeboten und welche Ortskenntnisse werden bei der Ortskundeprüfung vom Fahrer verlangt? 4. Wie werden Verstöße, wie zum Beispiel fehlende Ortskenntnisse, Ablehnung von Fahrten und Kriterien für Taxifahrzeuge durch das Ordnungsamt / Taxi e.G. geahndet bzw. findet eine Überprüfung von Taxifahrern, insbesondere an Wochenenden und nachts statt, ob sie im Besitz eines gültigen Kölner „Taxischeins“ sind? 5. Welche Gründe liegen vor, dass die Teilnahmebedingungen für das Kölner „Service Taxi“ der Taxi Ruf Köln e.G., insbesondere die Punkte unter Fahrerkriterien (hier die mögliche Verständigung mit den Fahrgast in Deutsch), Fahrerverhalten und Schulung der Teilnahmebedingungen, nicht allgemeingültig für das Kölner Taxigewerbe erklärt werden?

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