OB soll erste Homo-Ehe trauen

18.05.2001 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Mit breitester Zustimmung wurde in der letzten Ratssitzung am 15. Mai 2002 ein Antrag von Grünen, FDP und CDU zur Eingetragenen Partnerschaft verabschiedet. Darin wird die Landesregierung NRW aufgefordert, die Ausführungsbestimmungen zum Lebenspartnerschaftsgesetz für lesbische und schwule Paare zügig zu verabschieden, damit das Gesetz noch bis zum 1. August in Kraft treten kann. Des weiteren wird die Kölner Verwaltung aufgefordert, detaillierte Überlegungen anzustellen, wie eine feierliche Zeremonie im Standesamt aussehen könne. Dazu erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Ralph Sterck: „Wie bekommt man eine CDU-Fraktion dazu, für die zügige Umsetzung der Eingetragenen Partnerschaft für Lesben und Schwule zu stimmen? Ein Satz kann eine Brücke sein! Indem auf Antrag der FDP festgehalten wurde, dass „unabhängig der politischen Einstellung zum Lebenspartnerschaftsgesetz und dessen Befürwortung bzw. Ablehnung“, der Rat einig ist, „dass die Verwaltung als Ausführungsorgan Planungssicherheit benötigt“. Auch wenn der beschlossene Ratsantrag zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft ein reiner Schauantrag ist, da die Entscheidung zur Umsetzung allein bei der Landesregierung liegt und sie allein entscheidet, ob die Partnerschaft im Standesamt geschlossen wird oder nicht, so wissen wir nun wenigsten, dass in Köln der Eingetragenen Lebenspartnerschaft nichts, auch nicht die CDU, mehr im Wege steht. Um der besonderen Bedeutung der Einführung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft in Köln gerecht zu werden, habe ich darum Fritz Schramma im Rat aufgefordert, als oberster Dienstherr sein Recht wahrzunehmen, die erste standesamtliche Eintragung eines lesbischen oder schwulen Paares selbst durchzuführen. Für ihn wäre dies doch eine gute Gelegenheit zu zeigen, dass er Oberbürgermeister aller Kölnerinnen und Kölner ist.“

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