Doppelbesteuerung bei Zweitwohnungssteuer abgeschafft

07.03.2009 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Breite: Etwas mehr Gerechtigkeit

In der letzten Ratssitzung des vergangenen Jahres beschlossen die Ratsmitglieder auf Initiative der FDP-Fraktion eine Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung. Diese trat jetzt durch die Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Dazu erklärt der FDP-Fraktionsgeschäftsführer, Ulrich Breite:

„Von Anfang an waren wir Liberalen grundsätzlich gegen die Einführung einer Zweitwohnungssteuer. Doch eine große Ratsmehrheit war sich einig, mit der Zweitwohnungssteuer die Bürgerinnen und Bürger abzukassieren. Wer mehr als eine Wohnung besitzt oder gemietet hat, gehört laut linken Argumentationen zu den Wohlhabenden und Leistungsfähigen und soll sich durch diese Steuer an der Aufrechterhaltung und dem Ausbau der städtischen Infrastruktur beteiligen. Seit dem gelten z. B. viele Studierende und Wochenendpendler als „wohlhabend“, was natürlich absoluter Quatsch ist.

Nach dem Ratsbeschluss zur Einführung der Steuer wurde dann allerdings so wenig Zeit in die Ausarbeitung der Zweitwohnungssteuersatzung gesteckt, dass diese gravierende Fehler aufwies. Eine Studentin, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten einen Teil ihrer Wohnung untervermietete, musste z. B. nun Zweitwohnungssteuer nicht nur für den von ihr bewohnten Teil ihrer Wohnung bezahlen, sondern auch für den Wohnungsanteil ihres Mitbewohners. Zusätzlich wurde der Untermieter zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer über seinen Wohnungsanteil verpflichtet. Eine Doppelbesteuerung lag vor. Diese war aber laut Satzung rechtens und somit urteilte selbst das Kölner Verwaltungsgericht, dass keine Ungleichbehandlung oder unrechtmäßige Besteuerung vorläge.

Welche Meinung man bezüglich der Zweitwohnungssteuer auch vertritt, dieser Zustand war ein Ding der Unmöglichkeit. Deswegen haben wir zur September-Ratssitzung einen Antrag eingebracht, eine Doppelbesteuerung in der Satzung auszuschließen. Dieser wurde von allen Fraktionen einstimmig beschlossen. In der Dezembersitzung des Rates setzte die Verwaltung das in einer Vorlage entsprechend um, so dass die Entlastung nun mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft getreten ist. Auch wenn es mit dieser Änderung noch immer diese überflüssige und höchst bürokratische Steuer gibt, wenigstens ist durch unseren Antrag etwas mehr Gerechtigkeit geschaffen worden.“

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Ulrich Breite, MdR

Ulrich Breite, MdR

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