Der Gewerbesteuerschwindel: Warum Köln keine Steuererhöhung braucht

11.09.2010 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Breite: Rot-Grün soll beim Konsens zur Steuerstabilität bleiben In seiner Pressekonferenz am 8. September 2010 verkündete Oberbürgermeister Jürgen Roters, dass der Stadtvorstand eine Erhöhung des Gewerbesteuersatzes um 25 Punkte beschlossen hat. Als Grund für die Gewerbesteuererhöhung gab er an, dass nur so ein drohendes Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu verhindern sei. Dazu erklärt der Finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Ulrich Breite: „Bisher war es politischer Grundkonsens in der Kölner Politik, die Gewerbesteuer nicht zu erhöhen, da dieser Schritt die Kölner Wirtschaft schädigt. Dazu die Mahnung des ehemaligen Kämmerers und jetzigen NRW-Finanzministers, Dr. Walter-Borjans (SPD): „Trotz der bedenklichen Lage dürfe die Stadt die Gewerbesteuer nicht erhöhen, mahnte Walter-Borjans. Denn das würde Köln im Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen schwächen. Gerade in der Krise gehe es darum, Köln attraktiver zu machen für Investitionen. „Man könnte die Stadt mit einem Bewerber um einen Arbeitsplatz vergleichen. Diesem Bewerber würde ich auch nicht dazu raten, auf die freiwillige Investition in einen neuen Anzug zu verzichten.“ (aus KStA vom 16.11.09) Diesen politischen Grundkonsens verlässt nun plötzlich Oberbürgermeister Jürgen Roters mit seiner Gewerbesteuererhöhung. Haben sich die städtischen Zahlen seit Einbringung des Doppelhaushaltes am 13. Juli 2010 derart verschlechtert, dass Köln ohne eine Gewerbesteuererhöhung eine zwingende rechtliche Verpflichtung zum Erlass eines förmlichen Haushaltssicherungskonzeptes droht? Nein! Diese Annahme ist falsch. Ein Blick auf die Zahlen gibt da Auskunft. Die Gemeinde muss ein Haushaltssicherungskonzept erstellen, wenn bei der Aufstellung des Haushalts geplant ist, in zwei aufeinanderfolgenden Jahren den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel (5%-Hürde des § 76 GO NRW) zu verringern. Bei der Einbringung des Haushaltes 2010/2011 am 13. Juli 2010 ergaben sich folgende Rücklagenentnahmen: 2010: 0,816 % 2011: 5,895 % 2012: 4,824 % 2013: 3,634 % 2014: 2,441 % Auch wenn bei diesen Werten die Grenze von 5% nur im Jahr 2011 überschritten wird und somit kein förmliches HSK erlassen werden müsste, hatten Oberbürgermeister und Kämmerer mit ihrer Forderung bei der Einbringung des Doppelhaushaltes im Juli noch Recht, dass die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Jahr 2012 zu nah an der 5%-Grenze stand und dass es weiterer Konsolidierungsmaßnahme bedurfte. Von einer Gewerbesteuererhöhung war selbst bei diesen Zahlen jedoch nicht die Rede. In der Entnahme für das Jahr 2013 mit 3,634 % sah die Stadtspitze im Übrigen keine Gefahr für den städtischen Haushalt. Zwei Monate später in Zeiten einer konjunkturellen Erholung und dadurch verbesserter Steuereinnahmen legt nun der Oberbürgermeister in seiner Pressekonferenz neue Zahlen vor. Auf Seite 9 seines Papiers ist die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ohne Steuererhöhung dargelegt: 2010: 0,000 % 2011: 4,990 % 2012: 3,708 % 2013: 2,306 % 2014: 1,128 % Die neuen Zahlen für den städtischen Haushalt verraten viel: • Auch ohne Erhöhung der Gewerbesteuer sind alle Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage gegenüber dem Haushaltsentwurf deutlich geringer geworden. • Auch ohne Erhöhung der Gewerbesteuer wird zu keinem Zeitpunkt die 5%-Hürde gerissen. • Auch ohne Erhöhung der Gewerbesteuer gibt es keinen kritischen Wert mehr im Jahr 2012, vielmehr liegt er nun auf dem „unkritischen Wert“ des Jahres 2013 bei Einbringung des Haushaltes, was einem Puffer von schätzungsweise 100 Mio. Euro entspricht. • Auch ohne Erhöhung der Gewerbesteuer droht kein förmliches HSK mehr. Die FDP-Fraktion kann darum bei den vorgelegten Zahlen keine hauswirtschaftlich belegbaren Gründe für eine Gewerbesteuererhöhung zur Vermeidung eines förmlichen HSKs erkennen. Vielmehr liegt die Vermutung nahe, dass vom harten, aber notwendigen Konsolidierungskurs durch Belastung der heimischen Wirtschaft abgewichen werden soll. Die Gründe für die Gewerbesteuererhöhung erweisen sich bei genauerem Hinsehen als Schwindel. Durch die für die Wirtschaft giftige Steuererhöhung soll nicht die Handlungsfähigkeit der Stadt gerettet, sondern Geld zur Reduzierung der Spardrucks oder gar zum Füllen des kommunalpolitischen Füllhorns requiriert werden. Köln war auf einem so guten Konsolidierungskurs, wofür der Stadtspitze Lob und Unterstützung von der FDP immer sicher war. Nun soll Köln den Weg der Gewerbesteuerbelastung von Bottrop, Duisburg und Gelsenkirchen einschlagen. Unsere Nachbarkommunen in ihrer Ansiedelungspolitik für Unternehmen wird dies jedenfalls freuen, denn selbst im Schaubild vom Oberbürgermeister für seine genannte Pressekonferenz hat dann nur noch Siegburg in unserer Region eine höhere Gewerbesteuer. Hätte der Oberbürgermeister doch nur auf die Mahnung seines Kämmerers gehört, dann wäre Köln auf der richtigen Wegstrecke geblieben. Wir fordern die rot-grüne Ratsmehrheit und namentlich die Fraktionsvorsitzenden Martin Börschel und Barbara Moritz auf, beim Grundkonsens der Kölner Kommunalpolitik in Sachen Gewerbesteuerstabilität zu bleiben und den Plänen des Oberbürgermeisters einen Riegel vorzuschieben. Den großen Schluck aus der „Gewerbesteuerpulle“ muss der Stadtspitze untersagt werden. Dann steht einer breiten Konsolidierungsmehrheit für den Kölner Haushalt nichts mehr im Wege.“

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Ulrich Breite, MdR

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