"Laurenz-Carré"
Änderungsantrag der FDP-Fraktion
26.03.2020 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Der Rat möge folgenden Beschluss fassen:
Die Beschlussvorlage wird unter Punkt 2. wie folgt geändert:
Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 zum öffentlich geförder-ten Wohnungsbau wird insofern geändert, als der Nachweis von mindestens 90% öffentlich gefördertem Wohnungsbau der zu errichtenden Wohneinheiten im Laurenz-Carré im Bereich des Bebauungsplan-Entwurfs „Deutz-Areal“ in Köln-Mülheim erbracht werden soll. Diese sind zusätzlich zu den aus dem Bebauungsplanverfahren „Deutz-Areal“ resultierenden 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau im Bereich des Bebauungsplan-Entwurfs „Deutz-Areal“ zu erbringen.
Der geförderte Wohnungsbau in Höhe von 30% der zu errichtenden Wohnheiten im Laurenz-Carré braucht in diesem Fall nicht im Bereich des Vertragsgebietes Laurenz-Carré nachge-wiesen zu werden.