Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in Köln

13.12.2004 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Finanzausschusssitzung am 13. Dezember 2004 setzen lassen: Der Ausschuss möge beschließen: - In § 10 Abs. 5 wird der Passus „und das Sortieren von Abfällen in oder außerhalb von Abfallbehältern“ gestrichen. - In § 25 Abs. 1 Ziffer 9 wird der Passus „oder Abfälle in oder außerhalb von Abfallbehältern sortiert“ gestrichen. Begründung: Das Herausnehmen von Wertstoffen, wie Papier und Pappe, Glas und Leichtstoffverpackungen, aus den Restabfällen und die Zuführung dieser Wertstoffe zu den städtischen Wertstoffbehältern ist ökologisch sinnvoll. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz schreibt sogar die Wertehierarchie „vermeiden, verwerten und umweltschonend beseitigen“ eindeutig vor. Bei Hochhäusern und Großwohnanlagen kommt es häufig vor, dass die ordnungsgemäße Abfalltrennung nicht richtig funktioniert. Darum haben sich mittelständische Unternehmen darauf spezialisiert, bei Hochhäusern und Großwohnanlagen Wertstoffe aus Restabfällen zu entnehmen und der Kreislaufwirtschaft zuzuführen. Diese Unternehmen leisten ökologisch sinnvolle Arbeit und schaffen Arbeitsplätze. Außerdem reduziert das Herausnehmen von Wertstoffen die Mietnebenkosten und führt somit zu einer Abgabenentlastung für die Kölner Bürgerinnen und Bürger. Der neue Passus in der Abfallsatzung, der das Sortieren in oder außerhalb von Abfallbehältern verbietet, ist deshalb zu streichen.

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