Anmeldepflicht nach Landeshundeverordnung
16.01.2002 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Recht setzen lassen: Seit 1.7.2001 besteht eine Anmeldepflicht nach der Landeshundeverordnung (LHV) auch für die sog. 20/40er-Hunde. Bereits vorher waren die sog. Anlage 1- und 2-Hunde anmeldepflichtig. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wie gestaltet sich die Umsetzung der Anmeldepflicht der sog. 20/40er-Hunde und inwieweit werden im Vergleich zur Anmeldepflicht der sogenannten Anlage 1- und 2-Hunde Unterschiede im Verfahren und in der Überprüfung der Anmeldepflicht gemacht? 2. In welcher Form hat vonseiten der Verwaltung bisher Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema stattgefunden und welche Maßnahmen sind in dieser Richtung noch geplant, um über die bestehende(n) Anmeldepflicht(en) aufzuklären? 3. Inwieweit sieht die Verwaltung rechtliche Probleme in Bezug auf die Umsetzung der Vorschriften zur Anmeldepflicht, insbesondere: kann es zu Ungleichbehandlungen von Hundehaltern bezüglich der verschiedenen Tatbestände der Anmeldepflicht kommen? Wie beurteilt die Verwaltung die in diesem Zusammenhang bereits von der Landesregierung angekündigten Änderungen der Landeshundeverordnung, die z.B. Änderungen in der Anlage 1 und 2 der LHV nach sich ziehen könnten? 4. Wie hoch sind die Gesamtkosten der Umsetzung der LHV für die Stadt Köln seit ihrem Inkrafttreten? Wie bewertet die Verwaltung die Äußerung von Frau Ministerin Höhn, wonach die Kommunen selbst über die Umsetzung der LHV entscheiden können sollen? Hier geht es zu der entsprechenden Meldung.