Barrierefreie Arztpraxen
Anfrage der FDP-Fraktion im Gesundheitsausschuss
23.04.2024 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
In Deutschland gilt nach § 76 SGB V die freie Arztwahl. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können grundsätzlich wählen, welchen Arzt und welche Arztpraxis sie aufsuchen möchten. Für Menschen mit Behinderungen ist dies jedoch nicht immer ohne weiteres möglich. Denn wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage (Drucksache 19/23214) hervorgeht, ist lediglich ein Drittel aller deutschen Arztpraxen barrierefrei. Gleichzeitig bedeutet die Niederlassungsfreiheit für Ärzte, dass der niedergelassene Arzt seine Praxis nach den bestehenden Möglichkeiten gestalten kann. In der Bad Nauheimer Erklärung aus Mai 2023 fordern die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder einen besseren Zugang zum Gesundheits- und Rehabilitationssystem.
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Haus- und Facharztpraxen sind in Köln uneingeschränkt und wie viele teilweise barrierefrei?
- In der Broschüre „Köln barrierefrei“ werden einige Gesundheitseinrichtungen aufgeführt, die barrierefrei sind. Inwieweit bietet die Stadt Köln (online oder offline) weitere Hilfestellungen an, die die Suche nach einer barrierefreien Arztpraxis erleichtern?
- Die KVNO bietet online eine Praxis-Suchfunktion an. Über die Filterfunktion können hier Faktoren der Barrierefreiheit ausgewählt werden. Inwiefern kann diese Funktion auf den Seiten der Stadt Köln eingebunden werden bzw. wie könnte hier konkret auf die Suchfunktion der KVNO verwiesen werden?
- Inwieweit informiert das Gesundheitsamt ansässige Ärztinnen und Ärzte über Möglichkeiten von Barrieren-Abbau in Praxisräumen sowie Förderungsmöglichkeiten bei notwendigen Umbaumaßnahmen?
- Inwieweit kann die Stadt sicherstellen, dass in Köln ansässige Arztpraxen ausreichend Behindertenparkplätze zur Verfügung stellen können?