Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens zur Aufklärung der Verantwortlichkeiten für die Ursachen des „Bühnendebakels"

02.03.2018 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen am 06.03.2018 setzen lassen.

Beschluss: 

Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich zu dem bereits vorliegenden Gutachten der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich vom 28.08.2017 über die „Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln“ gem. dem Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 10.05.2016 (AN/0533/2016) und (AN/0891/2016) und dem Beschluss des Rechnungsprü-fungsausschusses der Stadt Köln vom 24.11.2016 (AN/1987/16) einem unabhängigen Sachverständigen den Auftrag zu erteilen, ein Gutachten zu den Verantwortlichkeiten für die Ursachen des „Bühnendebakels“ zu erstellen.

Begründung: 

Das Gutachten der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich vom 28.08.2017 zur Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln sollte im Betriebsausschuss Bühnen bereits am 10.10.2017 behandelt werden, wurde aber ohne Begründung von der Tagesordnung genommen und steht nun erneut auf der Tagesordnung im Betriebsausschuss am 06.03.2018. 

Die renommierte Kanzlei Hecker Werner Himmelreich mit Sitz in Köln ist seit mehreren Jahren für die Stadt Köln tätig. Daher ist sie nicht ausreichend unabhängig, um das Fehlverhalten ihrer Auftraggeberin und deren Verwaltung objektiv zu untersuchen und die Ursachen hierzu festzustellen. 

Aus diesem Grunde hätte die Stadt Köln den Gutachterauftrag einem externen Sachverständigen übertragen müssen, der nicht auf der Payroll der Stadt Köln steht. 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 24.11.2016 sich damit einverstanden erklärt, die Kanzlei Hecker Werner Himmelreich mit der Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln zu betrauen.

Der Ausschuss hat darüber hinaus beschlossen:

„Der Rechnungsprüfungsausschuss behält sich nach Vorlage des vorgenannten Berichts vor, die Verwaltung zu beauftragen, einen zusätzlichen Gutachter zu betrauen, der Einzelaspekte untersuchen soll.“

Vor dem Hintergrund der weiteren anstehenden Großprojekte in Köln müssen neben der Analyse des Organisationsversagens und der Identifizierung der Verantwortlichkeiten insbesondere dringend auch Handlungsempfehlungen für die Zukunft erarbeitet werden. 

Es ist daher notwendig, ein weiteres Gutachten an einen externen Sachverständigen zu vergeben, um hinsichtlich des offensichtlichen Organisationsverschuldens aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, um für die Zukunft geeignete, überzeugende Organisationsformen zu finden. 

Als Sachverständigen empfehlen wir Univ.-Prof. Dr.ing. Mike Gralla, Inhaber des Lehrstuhls Baubetrieb und Bauprozessmanagement an der Technischen Universität Dortmund.

Als Lehrstuhlinhaber, Sachverständiger und Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstages e.V. berät Professor Dr. Gralla sowohl öffentliche Auftraggeber als auch bauausführende Unternehmen, um technische, bauablauftechnische und organisatorische Probleme ganzzeitlich zu analysieren. 

Begründung der Dringlichkeit:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2018 das Gutachten zur Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln zur Kenntnis genommen, jedoch trotz des eindeutigen Beschlusses des Hauptausschusses vom 03.08.2015 die Verwaltung nicht beauftragt, ein weiteres Gutachten für die uneingeschränkte Aufklärung der Ursachen für die Verschiebung des geplanten Premierentermins am 07.11.2015 um mindestens 8 Jahre sowie über die Verantwortlichkeit für das Organisationsversagen einzuholen. Dies ist aber dringend geboten. 

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