Drug Checking
Anfrage der FDP-Fraktion im Gesundheitsausschuss
22.08.2023 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die Bundesregierung hat im Juni 2023 durch eine Gesetzesänderung im Betäubungsmittelgesetz den Weg freigemacht, dass es auch in Deutschland möglich sein wird, illegale Drogen auf ihren Gehalt an Wirkstoff, aber auch auf Verunreinigungen zu untersuchen. Zuvor konnte dies durch Pilotprojekte mit kostenlosen Drogen-Prüfungen bereits in Berlin und in Thüringen realisiert werden, während sich Baden-Württemberg und Hessen momentan in der Vorbereitung solcher Projekte befinden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich zu einem solchen Projekt bisher nicht geäußert.
Dies erscheint insbesondere angesichts der kürzlichen Todesfälle in Brandenburg und anderen Bundesländern, zu denen es nach dem Konsum von sehr hoch dosiertem Ecstasy kam, notwendig.
Zudem können so die Konsumierenden vor einem Konsum gewarnt werden, sollten Verunreinigungen und/oder eine hohe Konzentration der Wirkstoffe festgestellt werden, um unerwünschte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Diese Gesetzesänderung erlaubt im Rahmen von Modellversuchen in Regie der Bundesländer die Einrichtung sowohl stationärer als auch ambulanter Angebote.
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Inwieweit sind der Stadt Köln die Drug Checking-Angebote und Konzepte in den Nachbarländern Niederlande, Österreich, Schweiz sowie innerhalb Deutschlands (Thüringen und Berlin) bekannt?
2. Inwieweit ist geplant, in Köln entsprechende Einrichtungen zu etablieren bzw. Anbieter dieser Einrichtungen zu unterstützen?
3. Welche Überlegungen gibt es, um ein entsprechendes Angebot am Drogenkonsumraum im Gesundheitsamt zu etablieren?
4. Inwiefern wird das Abwasserscreening der AWB genutzt, Erkenntnisse über neue Trends beim Konsum illegaler Drogen zu gewinnen?
5. Welche Aktivitäten werden unternommen, dass Köln im Land NRW Modellkommune wird?