Einheitliche Höchstgeschwindigkeit auf Kölner Hauptverkehrsstraßen

20.01.2000 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die F.D.P.-Fraktion bittet darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen. Der Rat möge beschließen: 1. Der Rat der Stadt Köln formuliert das Ziel, dass auf Kölner Hauptverkehrsstraßen künftig grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit - von 70 km/h gelten soll, wenn die entsprechende Straße über eine Mindestlänge von einem km vierspurig ausgebaut ist, und - von 100 km/h gelten soll, wenn die entsprechende Straße über eine Mindestlänge von zwei km mindestens vierspurig mit Mittelstreifen ausgebaut ist und kreuzungsfrei verläuft. 2. Um die Prioritäten festlegen zu können, nach denen dem unter 1. genannten Ziel nahegekommen werden kann, wird die Verwaltung aufgefordert, binnen drei Monaten dem Bau- und Verkehrsausschuss eine Liste aller städtischen Straßen, die die unter 1. Genannten baulichen Voraussetzungen erfüllen, mit folgenden Angaben vorzulegen: - Inwieweit die unter 1. genannten Höchstgeschwindigkeiten bereits realisiert, entsprechend der Ausbaugeschwindigkeit bzw. der Anhaltesichtweite nicht möglich oder aus Gründen der Unfallhäufigkeit oder anderer Umstände (z.B. Schulwegsicherung) nicht empfehlenswert sind. - In welchem zeitlichen Rahmen und mit welchem finanziellen Aufwand die Signalisierung der Straßen, die die drei vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, mit der neuen Höchstgeschwindigkeit vorgenommen werden könnte. Begründung: Die Höchstgeschwindigkeit auf Kölner Hauptverkehrsstraßen ist in den vergangenen Jahren durch diverse Einzelmaßnahmen immer weiter eingeschränkt worden. Für viele Verkehrsteilnehmer ist es jedoch nicht nachvollziehbar, dass man auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten auf gut ausgebauten Hauptstraßen nur so schnell fahren darf wie auf einer zweispurigen Wohnsammelstraße. Durch die neue Regelung soll eine neue einheitliche Höchstgeschwindigkeit für diese Straßen vorgegeben werden. Die Einzelfälle, in denen von dieser abgewichen werden soll, werden von der Verwaltung neu bewertet und gelistet. In diesem Sinne bitten wir, unserem Antrag zuzustimmen.

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