Immer noch kein Umbau am Bahnhof Süd
Anfrage der FDP-Fraktion im Verkehrsausschuss
25.04.2023 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die DB Station & Service AG hatte den Oktober 2020 als Starttermin für den Umbau des Bahnhofs Köln-Süd angegeben. Dabei geht es vor allem um die Herstellung der Barrierefreiheit durch den Einbau von Aufzügen zu beiden Bahnsteigen sowie um die Erschließung des Bahnsteigs in südliche Richtung von der Zülpicher Straße.
Bisher haben keine Baumaßnahmen begonnen und es sind auch keine Vorbereitungen dafür erkennbar. Aus Bahnkreisen ist zu erfahren, dass die Verzögerungen auch mit dem notwendigen Grundstückserwerb auf der Westseite der Bahnstrecke zu tun haben. Damit könnte eine bevorzugte Realisierung des Zugangs auf der Ostseite von der Moselstraße aus interessant werden.
Bereits vor zwei Jahren hatte die FDP-Fraktion eine Anfrage dazu eingebracht (0729/2021). Damals hatte die Verwaltung in ihrer Antwort (2065/2021) die Verzögerungen durch ein Klageverfahren um das betroffene Grundstück bestätigt und mitgeteilt, dass die Planungen der Verwaltung für die östliche Seite noch am Anfang stehen.
Aktuelle Medienberichte weisen erneut auf die Gefahren hin, die durch das illegale Queren der Gleisanlagen auftreten.
Dazu fragt die FDP-Fraktion:
1. Wie ist der Sachstand?
2. Inwieweit hat die Verwaltung ihre Planungen zum Anschluss des Zugangs an die Moselstraße in den zwei Jahren seit der letzten Antwort vorangetrieben?
3. Inwieweit teilt die Verwaltung die Ansicht der FDP-Fraktion, dass diese Planungen anlässlich der Gefahren durch illegale Gleisquerungen mit Priorität behandelt werden müssten?
4. Wann werden die Stadt Köln und die DB Station & Service AG ihre Planungen für beide Verfahren miteinander verbinden, sodass zunächst der Zugang von der Moselstraße aus – inklusive des barrierefreien Ausbaus mit Aufzügen – und später möglicherweise auch noch ein Zugang auf der Westseite realisiert wird?
5. Inwieweit teilt die Verwaltung die Ansicht der FDP-Fraktion, dass durch diese Planungen Druck auf den Grundstückseigentümer ausgeübt werden könnte, weil er Angst haben müsse, dass die Bahn sein Grundstück später nicht mehr haben will?