Jobrad für städtische Beamte und Beschäftigte

05.07.2018 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die antragstellenden Fraktionen sowie die Ratsgruppe GUT bitten darum, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 05.07.2018 aufzunehmen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt befürwortet im Rahmen der Leitziele von „Köln mobil 2025“ den Umstieg für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung auf die Nutzung von Fahrrädern zu fördern, in dem zukünftig Dienstfahrräder mit der Option zur privaten Nutzung geleast werden können. Dazu sollen die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen durch folgende Schritte geschaffen werden:

1. Der Rat der Stadt Köln fordert die Landesregierung auf, die notwendigen Schritte für eine Änderung des Landesbesoldungsrechts einzuleiten, um eine Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Diensträdern durch kommunale Beamte zu ermöglichen und sich für eine entsprechende Anpassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für kommunale Beschäftigte einzusetzen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie auf der Grundlage des Günstigkeitsprinzips nach § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) bereits jetzt ein geeignetes Job-Rad-Leasing-Modell für städtische Beschäftigte ermöglicht werden kann. Der Abschluss eines entsprechenden Rahmenvertrages für das Leasing von Diensträdern ist vorzubereiten, in den auch Beamte einbezogen werden können, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen wurden.

Begründung:

Die Möglichkeit ein Dienstfahrrad zu leasen, besteht bereits seit längerer Zeit in der Privatwirtschaft – im öffentlichen Dienst schauen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber oft in die Röhre. Dabei betreffen die negativen Folgen des motorisierten Pendlerverkehrs, wie Staus, Stickoxide und Feinstaub alle Verkehrsteilnehmer.

Die Vorteile eines Dienstradleasings mit der Option zur privaten Nutzung der Fahrräder für die Stadt Köln und ihre Beschäftigten liegen auf der Hand: hohe Motivation der Mitarbeiter ohne zusätzliche Kosten, Förderung der Mitarbeitergesundheit, stärkere Bindung der Mitarbeiter sowie der Aufbau eines nachhaltigen und innovativen Arbeitgeberimages. Die Stadt Köln und ihre Beschäftigten werden zudem zu einem Vorreiter und Träger alternativer Mobilitätskonzepte im urbanen Raum und können eine Signalwirkung auf andere Branchen ausüben.

Finanzielle Auswirkungen sind für den Arbeitgeber nicht unbedingt verbunden. Über ein Leasingunternehmen können entsprechende Vertragsmodalitäten abgewickelt werden. Vertragspartner ist zunächst zwar der Dienstherr, dieser kann sich gegenüber dem Beamten oder Angestellten, der eine freiwillige Entgeltumwandlung vornehmen möchte, schadlos halten. D. h., der Beamte oder Angestellte stellt den Arbeitgeber von sämtlichen Kosten frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Beamte oder Angestellte, bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses noch ausstehende Leasingraten zu übernehmen, ggf. kann das Leasingmodell auch auf den neuen Dienstherren übertragen werden.

Für Beamte oder Angestellte kann nach Beendigung des Leasingvertrages die Möglichkeit eröffnet werden, das Fahrrad zum Restwert zu übernehmen. Finanzielle Vorteile während der Vertragslaufzeit ergeben sich zudem durch Einsparungen für Stellplatzkosten, Fahrzeugnutzung und -haltung sowie für Jobtickets.

Bislang besteht in NRW keine gesetzliche Grundlage, um durch den Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder den Beamten und Richtern auch zur privaten Nutzung zu überlassen. Der
Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 eine entsprechende Änderung des Landesbesoldungsgesetzes beschlossen. Wesentliche Änderung war die Schaffung der besoldungsrechtlichen Voraussetzungen, damit vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder den Beamten sowie Richtern im Rahmen einer Entgeltumwandlung auch zur privaten Nutzung überlassen werden können.

Auf Grundlage des Günstigkeitsprinzips nach § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) kann ein solches Angebot den Beschäftigten nach TVöD angeboten werden, wie dies u. a. in Heilbronn und Tübingen bereits seit längerem erfolgt. Da dies ein freiwilliges Angebot der Gemeinde ist, liegt die Entscheidung letztendlich bei den jeweiligen Beschäftigten.

CDU-Fraktion
GRÜNE-Fraktion
FDP-Fraktion
Ratsgruppe GUT

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