Kalkberg als Hubschrauberstation endgültig aufgeben

20.03.2018 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Antragsteller bitten darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.3 AN/09 393/2018 in die Tagesordnung der Ratssitzung am 20.03.2018 aufzunehmen:

Der vorliegende Antrag soll wie folgt geändert beschlossen werden:

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung:

1. Auf Basis der Ratsbeschlüsse vom 15.12.2015 und 11.07.2017 wird unverzüglich eine externe Untersuchung zur Prüfung von Alternativstandorten für eine Rettungshubschrauberstation durchgeführt. Es werden die Alternativstandorte Flugplatz Kurtekotten, das Areal der städtischen Klinik in Merheim und der Flughafen Köln/Bonn nach den Kriterien Verfügbarkeit, Lagegunst, Lärmschutz, Baugrundtragfähigkeit, zeitliche Realisierbarkeit, Kosten und luftrechtliche Genehmigungsfähigkeit vertieft und vergleichend sowie unabhängig von den Aussagen in der Mitteilung 0466/2018 der Berufsfeuerwehr (I/37) betrachtet.
Die Auswahl des Gutachters und das konkrete Untersuchungsdesign werden als Beschlussvorlage dem Gesundheits- und Finanzausschuss vorgelegt.

2. Der vom Rat am 20.03.2015 beschlossene und vom Rat am 15.03.2016 bekräftigte Baustopp für die Rettungshubschrauberstation wird aufrechterhalten. Auf Basis der Ergebnisse der unter Ziffer 1 durchzuführenden Untersuchung entscheidet der Rat über den zukünftigen Standort der Rettungshubschrauberstation.

3. Unabhängig davon sind die Arbeiten und Kosten dem Gesundheits- und Finanzausschuss darzustellen, die notwendig wären, um die Rettungshubschrauberstation auf dem Kalkberg funktionsfähig wiederherzustellen.



Begründung: 

Die Antragsteller verfolgen das Ziel, im Einzugsbereich der Stadt Köln den Betrieb einer Rettungshubschrauberstation an einem dauerhaften Standort zu realisieren. Aufgrund der Havarie der in Bau befindlichen Station und auf Grundlage der Ratsbeschlüsse vom 15.12.2015, 15.03.2016 und 11.07.2017 soll ein Alternativstandort zum Kalkberg gefunden werden. Daher sind nun zügig alle Standortalternativen mit der größten Wahrscheinlichkeit für eine luftrechtliche Genehmigung vorrangig von einem unabhängigen, externen Gutachter zu prüfen und abzuwägen, um auf dieser Basis eine Entscheidung treffen zu können.

Die von der Verwaltung in der Mitteilung 0466/2018 vorgelegte Darstellung der Berufsfeuerwehr (I/37) zu den im Ratsbeschluss vom 15.12.2015 aufgeführten Standortalternativen wurde kürzlich im Gesundheitsausschuss zur Kenntnis genommen, stellt aber keine ausreichende Grundlage für eine weitere Entscheidungsfindung dar. Dafür soll die an einen externen Gutachter in Auftrag zu gebende Untersuchung dienen. 


CDU-Fraktion
GRÜNE-Fraktion
FDP-Fraktion

Feedback geben