Kosten von Schenkungen
Anfrage der FDP-Fraktion im Finanzausschuss
24.06.2024 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Der Stadt Köln und insbesondere ihren Kultureinrichtungen werden regelmäßig Gegenstände als Schenkung angeboten. In der Regel erfolgen das Angebot und die Annahme unentgeltlich und damit entsprechend der Legaldefinition des § 516 BGB ohne Gegenleistung. Dennoch sind mit der Annahme Kosten verbunden, auch wenn diese in den entsprechenden Verwaltungsvorlagen bestritten werden. Diese entstehen sowohl bei der Stadt durch Annahme, Archivierung, Ausstellung, Versicherung und weiteres als auch auf Bundesebene durch die häufig gewünschte/geforderte Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen, die steuerlich geltend gemacht und dadurch zu verminderten Steuereinnahmen auf verschiedenen Ebenen führt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Für wie hoch hält die Verwaltung die Kosten, die mit der Annahme von Schenkungen auf Ebene der Stadt verbunden sind (unmittelbare Kosten, Folgekosten)? Differenzieren Sie bitte die wesentlichen Kostenarten wie Personal, Miete und Versicherung.
- Mit welchem Verfahren und durch wen ermittelt die Verwaltung die Höhe des Wertes der Schenkung gem. § 10b Abs. 3 EStG, um die entsprechende Zuwendungsbestätigung ausstellen zu können und welcher Anteil einer möglichen Steuerersparnis entfällt dabei auf die Stadt Köln?
- Wie will die Verwaltung künftig die entsprechenden Kosten einer Schenkung gegenüber dem Rat transparent machen?