Langjährige, auf Honorarbasis in Vollzeit beschäftigte Lehrkräfte in den Integrations- und Deutschfördersprachkursen der Volkshochschule für Einkommensausfälle in der Corona- Krise ebenso entschädigen wie die übrigen Dozierenden

Änderungsantrag der FDP-Fraktion

18.06.2020 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, für alle an der Volkshochschule tätigen Honorarkräfte (auch diejenigen der Integrations- und DaF-Kurse), die weder ein Ausfallhonorar, noch eine sonstige Unterstützung erhalten haben, bei Bund und Land eine Unterstützung rückwirkend zum 12.03.2020 bis zum Wiederbeginn der Kurse zu beantragen. Mittel aus dem Sozialdienstleistergesetz (SODEG) sollen gemäß der Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums zur Entschädigung von 75 % des Monatsdurchschnitts des Jahres 2019 verwendet werden.
     
  2. Falls vom Land oder vom Bund keine Unterstützung möglich ist, soll die Stadt analog zu bisherigen Entschädigungen für Honorarausfälle, die sich am Kurzarbeitergeld orientieren, Entschädigungen für den oben genannten Zeitraum für alle an der VHS tätigen Honorarkräfte auszahlen. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Corona-Krise.
     

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Stefanie Ruffen, MdR

Stefanie Ruffen, MdR

Stellv. Vorsitzende der FDP Ratsfraktion

Vorsitzende des Bauausschusses, Schul- und Baupolitische Sprecherin

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