Mietzahlungen ALG II

23.10.2006 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren setzen lassen. Die im Rahmen der Gewährung von angemessenen Wohnungskosten zu erstattenden Mietzahlungen und Nebenkosten für ALG II Empfänger sollen entsprechend den Regelleistungen direkt an den Leistungsempfänger/Mieter ausgezahlt werden. Lediglich wenn eine zweckmäßige Verwendung dort nicht sichergestellt ist, kann der zuständige Träger an den Vermieter direkt leisten. Diese Regelungen werden durch die Stadt Köln offensichtlich ganz unterschiedlich, je nach Sachbearbeiter und Stadtteil, gehandhabt. Daraus ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bitten: 1. Wie hoch ist der Anteil der Mieter, bei denen eine zweckmäßige Verwendung nicht sichergestellt werden kann, aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken, und wie werden diese von der Sachbearbeitung definiert? 2. Wer kommt für die Zahlung von nicht beim Vermieter ankommenden Mietzahlungen auf und wie hoch ist die Summe dieser Beträge seit Beginn der Regelung? 3. Wie wirkt sich o.g. Regelung auf die Bereitschaft von Vermietern aus, an Bezieher von ALG II zu vermieten, z.B. bei einem durch den Träger erwirkten Wohnungswechsel aufgrund einer zu hohen Wohnfläche oder zu hohen Miete des Empfängers? 4. Welche Möglichkeit hat der Träger, Miet- und Nebenkostenzahlungen grundsätzlich für alle Leistungsempfänger wieder an den Vermieter direkt zu zahlen? Wie sind die gesetzliche Regelung und welche Umsetzungsrichtlinien gibt es hierzu in Köln? 5. Inwieweit zahlt die Stadt Köln höhere Leistungen für Unterkunft als nach den Regelsätzen des SGB üblich und auf welchen Betrag summieren sich diese zusätzlichen Mietkostenzuschüsse pro Jahr? Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Gesundheits- und Sozialpolitik.

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