Städtebaulicher Masterplan für die Kölner Innenstadt

12.01.2009 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Zahlreiche Prozessfragen, die geklärt werden müssen

Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses setzen lassen.

Der Ausschuss möge beschließen:

Der Beschlussvorschlag wird um folgende Punkte ergänzt.

4. Um Punkt 3 des Beschlussvorschlages (Einzelentscheidungen zur Realisierung einzelner Maßnahmen aus dem Masterplan) zeitnah und vollständig umzusetzen, sind im Sinne einer Zeit-Maßnahmen-Planung zu allen kurzfristigen Maßnahmen der kommenden fünf Jahre (Masterplan Seite 125) bis Ende 2010 entsprechende Beschlussvorlagen der Verwaltung in die Beschlussgremien des Rates und die betroffenen Bezirksvertretungen einzubringen, wann und wie die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden. Bezüglich der mittelfristigen Maßnahmen für den Zeitraum zwischen fünf und 15 Jahren (Masterplan Seite 126) und der langfristigen Maßnahmen mit einem Realisierungshorizont von mehr als 15 Jahren (Masterplan Seite 127) ist diese Arbeit entsprechend bis zum Ende des Jahres 2011 abzuschließen.

5. Zur Feststellung der nötigen städtischen Haushaltsmittel zur Umsetzung des Masterplanes (bisher 2 Mio. € in 2009, anschließend 5 bis 10 Mio. € jährlich lt. Beschlussvorschlag Anlage 1, Seite 2, Absatz 5) haben die in Punkt 4 genannten Beschlussvorlagen eine konkretisierte Kostenschätzung und einen Finanzierungsvorschlag zu enthalten.

6. Für alle Verwaltungsvorgänge in den Bereichen Grün, Verkehr und Bauen, die Ziele des Masterplans betreffen, ist eine Masterplanverträglichkeitsprüfung einzuführen. So haben Verwaltungsvorlagen für die Ausschüsse Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung, Umwelt, Gesundheit und Grün sowie Verkehr, die das Masterplangebiet betreffen, Aussagen darüber zu machen, inwieweit der Beschlussvorschlag den Zielen des Masterplanes entspricht bzw. widerspricht.

7. Geschäfte der laufenden Verwaltung (z.B. Baugenehmigungen, Liegenschaftsgeschäfte), die die Erreichung der Zielen des Masterplans erschweren könnten, sind vor ihrem Abschluss dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis zu geben.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Land und Bund Verhandlungen dahingehend aufzunehmen, inwieweit Maßnahmen des Masterplanes zuschussfähig sind und bezuschusst werden.

9. Mit der Kölner Wirtschaft sind Gespräche zu führen, wie sie sich allgemein und projektbezogen an der Umsetzung des Masterplanes beteiligen kann. Dabei ist Ziel, dass jeder öffentlich investierte Euro ein Vielfaches an privaten Investitionen auslöst.

10. Zur Konkretisierung der Absicht der Verwaltung, parallel zur geplanten Bundesgartenschau 2023 oder 2025 eine Städtebauausstellung durchzuführen (siehe Beschlussvorschlag Anlage 1, Seite 2, Absatz 6), ist bis zur konstituierenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses nach der KölnWahl 2009 ein Veranstaltungskonzept vorzulegen, wie sich Köln eine entsprechende Präsentation vorstellt und sich von den derzeit in Deutschland und dem benachbarten Ausland in Planung befindlichen Bauausstellungen abheben kann.

11. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur konstituierenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses nach der KölnWahl 2009 mindestens drei alternative Konzepte vorzulegen, mit welcher gesellschaftsrechtlicher Betriebsform sich die Ziele des Masterplanes umsetzen lassen (z.B. durch die Stadtverwaltung oder eine Stadtentwicklungsgesellschaft in städtischer oder teilprivater Hand wie die Stadt Duisburg diese für die Umsetzung ihres Masterplanes nutzt).

12. In die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses wird unter TOP 4 ein ständiger Tagesordnungspunkt 4.2 „Umsetzung Masterplan“ eingefügt.

13. In die Entscheidungsebene zur Umsetzung des Masterplanes (siehe Beschlussvorschlag Anlage 2 – Organigramm) sind die betroffenen Bezirksvertretungen Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Nippes und Mülheim aufzunehmen.

14. Der Auftrag zur Moderation des weiteren Verfahrens (siehe Beschlussvorschlag Anlage 2, Fußnote 4) ist – soweit vergaberechtlich zulässig – an das Büro Freischlad + Holz zu vergeben. Sollte dies vergaberechtlich nicht möglich sein, ist diese Leistung umgehend auszuschreiben. 

15. Die Verwaltung wird beauftragt, so weit wie nötig auf externes Know-how und Arbeitskapazitäten zurückzugreifen, um diesen Beschluss umzusetzen. Nötige personelle und haushaltstechnische Zusetzungen sind durch die Verwaltung den zuständigen Gremien noch im ersten Halbjahr 2009 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Mit drei Spiegelstrichen und drei Seiten Text auf einen 150 Seiten starken, 500.000 € teuren und ein Jahr in Tausenden von Beratungs- und Arbeitsstunden zusammengetragenen Masterplan zu reagieren, erscheint nicht angemessen.

Der Masterplan wirft zahlreiche Prozessfragen auf, die geklärt werden müssen, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zeitnah und möglichst vollständig umgesetzt werden können. Bei der Beantwortung dieser Fragen soll der vorgelegte Änderungsantrag im Sinne des folgenden Zeitplanes helfen.

2009: Prüfung Präsentation, Prüfung Entwicklungsgesellschaft, Beschluss Maßnahmen 0-5 Jahre, Beschluss Maßnahmen 5-15 Jahre und 15 Jahre +, Umsetzung Maßnahmen 0-5 Jahre
2010: Beschluss Maßnahmen 0-5 Jahre, Beschluss Maßnahmen 5-15 Jahre und 15 Jahre +, Umsetzung Maßnahmen 0-5 Jahre
2011: Beschluss Maßnahmen 5-15 Jahre und 15 Jahre +, Umsetzung Maßnahmen 0-5 Jahre
2012: Umsetzung Maßnahmen 0-5 Jahre
2013: Umsetzung Maßnahmen 0-5 Jahre
2014-2023: Umsetzung Maßnahmen 5-15 Jahre
2024 ff.: Umsetzung Maßnahmen 15 Jahre +
Zwischenpräsentation 2023 bzw. 2025

In diesem Sinne bitten wir, diesem Änderungsantrag zuzustimmen.

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