Stadt Köln schließt sich der internationalen Arbeitsdefinition der IHRA an

Gemeinsamer Antrag von Grünen, CDU, SPD, FDP und Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln

16.05.2024 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, sich als Stadt Köln der internationalen Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in der zuletzt beschlossenen Fassung anzuschließen. Diese sollte in der Bekämpfung des Antisemitismus handlungsleitend sein.

Begründung:

In Deutschland wie überall nimmt der Antisemitismus wieder stark zu. Wesentlich bei der Definition von Antisemitismus ist, dass sich Hass auch gegen den Staat Israel, verstanden als jüdisches Kollektiv, richten kann und damit eben auch eine Form von Antisemitismus ist.

Um Antisemitismus wirksam bekämpfen zu können und Antisemiten als solche enttarnen zu können, ist es notwendig, das Phänomen zuallererst zu erkennen und zu benennen. Ein wichtiges Instrument ist dabei die Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA). Sie wurde unter Berücksichtigung historischer und gegenwärtiger Ausprägungen des Antisemitismus unter wissenschaftlicher Begleitung erarbeitet und von 34 demokratischen Staaten anerkannt. Deutschland trat der IHRA bereits 1998 bei. Die Arbeitsdefinition nahm die IHRA 2016 an und diese wurde 2017 in Deutschland durch einen Kabinettsbeschluss verabschiedet.

Die Arbeitsdefinition ist auf den Kern des Phänomens komprimiert: auf falsche Schlussfolgerungen vom Individuum auf eine Gruppe und umgekehrt. Sie macht die Wahrnehmung von Juden, Jüdinnen oder für jüdisch gehaltene Personen zur Grundlage für Antisemitismus. Auf Grundlage dieser Arbeitsdefinition lässt sich der Kampf gegen Antisemitismus auf allen Ebenen sinnvoll und zielgerichtet aufbauen.

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