Vertretungsregelungen

22.10.2014 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses AVR setzen zu lassen.

Das Handbuch der Stadtverwaltung Köln ist ein Leitfaden für den dienstlichen Alltag der Beschäftigten. Hier sind auch alle Vertretungsrichtlinien geregelt. Für alle Vorgesetzten sowie für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Verwaltung muss eine Vertreterin oder ein Vertreter benannt werden. Für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu benennen, soweit dies aus dienstlichen Gründen erforderlich ist.

Aufgrund von einer sich in Elternzeit befindenden Juristin werden nach Aussage des Jugendamtes zurzeit keine juristischen Angelegenheiten behandelt. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Inwiefern werden bei der städtischen Personalplanung die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt, die ihren Anspruch auf Elternzeit wahrnehmen.
2. Wie oft führen planbare personelle Ausfallzeiten wie Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit zu Schwierigkeiten bei der Aufgabenerledigung in der städtischen Verwaltung?
3. Welche Vertretungsregelungen vor allem bei Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit bzw. längerfristigen Erkrankungen gelten im Allgemeinen und inwiefern können diese in den Dienststellen umgesetzt werden und inwiefern unterscheiden sich die Vertretungsregelungen in der Verwaltung bei ungeplanten, kurzfristigen Ausfallzeiten von denen der geplanten, langfristigen Ausfallzeiten?
4. Welche Unterstützung erhalten Dienststellen, die von längerfristigen personellen Ausfallzeiten betroffen sind, von zentraler Stelle?
5. Wie konnte es zu der genannten Aussage des Jugendamtes kommen?

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