Verwaltung in den Stadtbezirken
05.06.2003 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag zur DS-Nr. 0635/003 auf die Tagesordnung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen am 05.06.2003 setzen lassen: Der Rat möge beschließen: I. Kernfunktionen der Verwaltung in den Stadtbezirken Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Zielpapier „Verwaltung in den Stadtbezirken“ als Grundlage für eine konkrete Konzepterstellung zur zukünftigen Verwaltungsarbeit in den Stadtbezirken nicht weiter zu verfolgen. Stattdessen bekennt sich der Rat der Stadt Köln grundsätzlich zu der bisherigen Struktur der 9 Stadtbezirke und der von ihnen wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben. Trotz der prekären Haushaltssituation und des bevorstehenden Haushaltssicherungskonzeptes hält der Rat der Stadt Köln in Bezug auf die Verwaltung in den Stadtbezirken folgende Punkte für unabdingbar: 1. An der Gliederung der Stadt Köln in neun selbstständige Bezirke wird auch zukünftig festgehalten. Das bedeutet, dass jeder Stadtbezirk weiterhin über sein eigenes Bezirksrathaus verfügt. Es erfolgt weder eine organisatorische noch eine funktionale Zusammenlegung von Bezirksbürgerämtern. Die Bezirksvertretungen und ihre Organisationsstrukturen bleiben als politische Entscheidungsgremien vor Ort in den Bezirksbürgerämtern integriert. 2. Folgende Kernaufgaben der Verwaltung sind in den Bezirksbürgerämtern als dezentrale Einheiten aufrechtzuerhalten: · Bürgerberatung und Bürgerservice, insbesondere in Gestalt der Meldehallen als zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks und als Dienstleister für sämtliche Meldeangelegenheiten · Angelegenheiten des Bereiches Sicherheit und Ordnung (inkl. Zentraler Ermittlungsdienst und Stadtserviceteams) · Schul- und Sportsachbearbeitung, Organisation und Personalmanagement für Kindertageseinrichtungen, Bezirksjugendpflege, Seniorenbetreuung, Stadtbezirks- und Stadtteilmanagement sowie (stadtbezirksbezogene) Kulturpflege · Vermietung und Nutzung öffentlicher Veranstaltungsräume und Kasse sowie Zahlstelle II. Aktivierung von Einsparpotenzialen Der Rat erkennt an, dass außerhalb der vorgenannten Kernfunktionen auch im Bereich der Verwaltung der Stadtbezirke Einsparpotenziale aktiviert werden können. Diese Einsparpotenziale sind jedoch unabhängig von der prekären Haushaltssituation im Sinne einer künftig effizienteren Aufgabenerledigung realisierbar. Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Zusammenhang folgende Punkte vorzubereiten: 1. Auflösung des Zentralen Bürgeramtes (02). Die Aufgaben des Zentralen Bürgeramtes, insbesondere die Koordination einer verwaltungseinheitlichen Aufgabenerledigung, werden künftig durch die 9 Bezirksbürgeramtsleiter wahrgenommen. Organisatorisch bleibt die Anbindung der Stadtbezirke an das Dezernat des Stadtdirektors erhalten. 2. Zentralisierung von Sozialhilfeaufgaben, insbesondere Verlagerung aller Angelegenheiten arbeitsloser Sozialhilfeempfänger und Hilfesuchenden (Bestands- und Neufälle) ins Job Center, der Sozialhilfefälle nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie der Hotelfälle. 3. Optimierung des Flächenmanagements aufgrund der durch die Zentralisierung im Bereich Soziales frei werdenden Kapazitäten. Weiterhin soll geprüft werden, ob und inwieweit die im Eigentum der Stadt befindlichen Objekte verkauft und anschließend zurückgemietet werden können, um sowohl kurzfristig Erlöse zu generieren als auch langfristig Kosten zu reduzieren. Eventuelle Standortentscheidungen über die Bezirksrathäuser sollten dabei nur gemeinsam mit dem Votum der Bezirksvertretungen der Stadtbezirke getroffen werden. 4. Die Rezentralisierung der Bezirksausländerämter, um nur noch eine Anlaufstelle für alle ausländerrechtlichen Angelegenheiten in Köln anzubieten, damit in der vielschichtigen Rechtsmaterie die Ämterrundreise aufhört. Mit dem Entfall der Zuständigkeitsklärung zwischen Fachamt und Bezirksausländeramt wird der Aktentourismus wegfallen und dadurch sich die Bearbeitungszeiten verkürzen. Gleichzeitig wird die personelle Ausstattung mit dem Effekt harmonisiert, dass sich damit direkte, flexible und schnelle Reaktionsmöglichkeit auf sachliche Veränderungen und ein beschleunigter Abbau von Rückständen erzielen läßt. Dies führt zu kurz- bis mittelfristigen Einsparpotential bei Personalstellen und Sachmitteln sowie zur Verbesserung der Personalentwicklung, der Mitarbeitermotivation sowie der Korruptionsprävention. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Eckpunkte in einem neuen Konzeptpapier zur Verwaltung in den Stadtbezirken aufzubereiten und dem Rat zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei soll auch berücksichtigt werden, inwieweit die Stadtbezirke im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weiter gestärkt werden können (Funktion des Bürgeramtsleiters, Verlagerung von Kompetenzen auf die Bezirksebene etc.). Begründung: Die Stadtbezirke in den kreisfreien Städten sind seit Mitte der 1970er Jahre in der Gemeindeordnung (GO NRW) verankert und demzufolge grundsätzlich gesetzlich geschützt. Sie vermitteln aufgrund der dezentralen Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen ein hohes Maß an Bürgernahe und sorgen für eine entsprechende Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit „ihrem“ Stadtbezirk. Sollte die Verwaltungsvorlage zur Umsetzung kommen, bedeutete dies einen eklatanten Rückschritt und einen massiven Eingriff in die bisherige Stadtbezirksstruktur. Es würde weiterhin bedeuten, dass die Stadtspitze, vertreten von 1999-2000 durch Oberbürgermeister Blum und seit 2000 durch Oberbürgermeister Schramma, eine Abkehr von der bisherigen Absicht vollzöge, die städtische Verwaltung als modernen Dienstleister bürgernah zu profilieren. Die feierliche Eröffnung umgebauter, neu errichteter und modernisierter Bezirksrathäuser/Bezirksbürgerämter oder Meldehallen zugunsten einer beabsichtigten Stärkung des Bürgerservices der Stadt Köln sind noch in frischer Erinnerung. Stattdessen wird nunmehr der Bürgerservice zum Steinbruch. Den Stadtbezirken wird ihre Identität genommen, indem gewachsene Strukturen zerstört werden. Das vorgelegte Zielpapier suggeriert eine Fortschreibung der bisherigen Konzepte, insbesondere des Konzeptes zur Neuordnung der Verwaltungsarbeit in den Stadtbezirken aus dem Jahr 2001. Es steht jedoch zu den bisherigen Konzepten und allen bis dato öffentlich erklärten Absichten bezüglich der Stärkung des Bürgerservices diametral in Widerspruch. Der akute Sparzwang und der enorme Druck zur Haushaltskonsolidierung sind gleichsam ohne Not entstanden, da durch den (vorerst) gescheiterten Verkauf der städtischen Anteile an GAG und Grubo ein Erlös von 420 Mio. € zugunsten einer signifikanten Entschärfung der Finanzkrise ausgeschlagen wurde. Dabei betont die FDP-Fraktion, dass der gescheiterte Verkauf nicht der Auslöser für den Sparzwang gewesen ist. Auslöser für die Finanzkrise der Kommunen waren vielmehr zahlreiche Gesetze von Bund und Land, die nach wie vor zu (finanziellen) Lasten der Kommunen als schwächstem Glied in der Kette der öffentlichen Hand gehen. Die überfällige Reform der Gemeindefinanzen ist nach wie vor nicht in Sicht. Die FDP-Fraktion erkennt daher an, dass Veranlassung zur Haushaltskonsolidierung auch bestanden hätte, wenn der Verkauf der städtischen Anteile an GAG und Grubo inzwischen vollzogen worden wäre. Demzufolge verschließen wir uns sinnvollen Sparvorschlägen nicht grundsätzlich. Die Auflösung des Zentralen Bürgeramtes (02), dessen Einrichtung sich als nicht wirkungsvoll erwiesen hat, leistet einen nicht unerheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Durch die Wahrnehmung der Aufgaben des Zentralen Bürgeramtes in Gestalt der 9 Bezirksbürgeramtsleiter werden diese in ihrer Position gestärkt. Die in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagenen Einsparpotenziale im Bereich Soziales treffen in der FDP-Fraktion nicht zuletzt wegen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf Zustimmung. Die FDP-Fraktion lehnt aber jede Einschränkung des Bürgerservices ab. Die Stadtbezirke und die bei ihnen ansässigen Verwaltungsstrukturen müssen im Kern in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben. Die bisherige Diskussion, die vor allem auf dem Rücken des betroffenen Personals ausgetragen wird, muss mit einem Bekenntnis zum Erhalt der Bezirksverwaltungsstrukturen rasch beendet werden.