Anordnung gegen GAG/Grubo Verkauf abgelehnt

28.02.2002 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Schallende Ohrfeige für SPD und Grüne Zur Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gegen den GAG/Grubo-Verkauf durch das Verwaltungsgericht Köln erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Ralph Sterck: „Beschluss und Begründung des Gerichts zum Einspruch der Gegner eines Verkaufs der städtischen GAG- und Grubo-Anteile sind eindeutig: Einspruch abgelehnt. Von einer Zulässigkeit des Bürgerbegehrens kann keine Rede sein, da ein Finanzierungsvorschlag als Ersatz für den Verkauf vollständig fehlt. Der Verkauf kann weitergehen. Der Privatisierungskurs der Liberalen ist bestätigt. Die Annahmen des Gutachters Prof. Ossenbühl und der Beschluss des Rates, das Bürgerbegehren als unzulässig abzulehnen, waren richtig. Eigentlich müsste sich der grüne Verbalschmutzfink Jörg Frank bei Prof. Ossenbühl für die Entgleisungen gegen ihn - ich erinnere nur an das Wort „Gefälligkeitsgutachten“ - entschuldigen. Ob er dafür die Größe hat, darf bezweifelt werden. Der Beschluss ist eine schallende Ohrfeige für diejenigen, die mit ihrer Desinformationskampagne die Stadt im letzten Jahr in Atem gehalten haben. SPD und Grüne haben nun die Quittung dafür bekommen, dass sie mit ihrer Mobilisierung gegen die Ratsmehrheit mindestens 62.000 Bürgerinnen und Bürger in die Irre geführt und das Instrument des Bürgerbegehrens für ihre politischen Zwecke missbraucht haben. Sie stehen heute vor einem Scherbenhaufen ihrer Kommunalpolitik."

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