Dichtheitsprüfung lockern

Nur noch bei konkretem Verdacht

24.12.2019 Meldung FDP-Landtagsfraktion NRW

In NRW wird die umstrittene Dichtheitsprüfung weitestgehend abgeschafft. Kontrolliert werden soll nur noch bei Neubauten, bei wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen. Über diesen Antrag hat der Landtag beraten. Mit Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP wurde dieser Antrag so beschlossen.

Auch der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein begrüßt die Entscheidung. Viele Hauseigentümer würden nun von einer weiteren Kostenbelastung befreit werden.

Im Antrag heißt es, Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten würden künftig nur noch anhand objektiver, nachvollziehbarer Gründen zu Dichtheitsprüfungen verpflichtet werden.

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