FDP: Gemeinsames Sorgerecht für ledige Eltern

07.08.2010 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Laufenberg: Verfassungsgericht macht endlich Weg frei Nachdem das Bundesverfassungsgericht am Dienstag die bisherige Regelung gekippt hat, wonach Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten können, und damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 bestätigt, arbeitet die FDP an einem entsprechenden Gesetzesentwurf. Dazu erklärt die Jugendpolitische Sprecherin der Kölner FDP-Ratsfraktion und Ratsfrau Sylvia Laufenberg: „Jahrelang hatten ledige Väter keine Chance, bei Gericht ihr Sorgerecht durchzusetzen. Das können wir jetzt durch das Verfassungsurteil endlich ändern und werden dies auch voran treiben. Es ist wichtig und richtig, dass unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht. Dabei gilt es jedoch immer, das Kindeswohl an erster Stelle zu berücksichtigen. Kinder brauchen ihre Mutter genauso wie ihren Vater. Ziel muss es daher sein, dass in möglichst vielen Fällen beide Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben, so dass künftig nicht durch Automatismus ein Elternteil bevorzugt wird.“ 

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Sylvia Laufenberg

Sylvia Laufenberg

Vorsitzende des FDP-Stadtbezirksverbands Porz

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