Gebauer: Rot-Grün erhält grottenschlechtes Zeugnis für Inklusion

Umfrage im Auftrag des VBE zur schulischen Inklusion

05.06.2016 Meldung FDP-Landtagsfraktion NRW

Zwei Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs auf Inklusion bestätigt die neue VBE-Umfrage die verheerenden Auswirkungen der überstürzten und schlecht vorbereiteten Umsetzung durch Rot-Grün. „Den Schulen wurde zulasten der Kinder und Lehrkräfte ein völlig ungenügendes Gesetz übergestülpt“, erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Yvonne Gebauer. Rot-Grün muss Konsequenzen ziehen. Unter den bestehenden Bedingungen muss die Landesregierung darüber nachdenken, den Rechtsanspruch vorläufig auszusetzen.

„Die VBE-Umfrage ist ein Armutszeugnis für Rot-Grün“, sagt Gebauer. SPD und Grüne erklären inzwischen seit zwei Jahren, man werde bei Bedarf nachsteuern. Davon kommt aber in den Schulen offenkundig nichts an. „Was muss eigentlich noch passieren, dass Rot-Grün dieses Nachsteuern endlich anpackt?“, fragt Gebauer. Statt zu versuchen, die Probleme auszusitzen, sollte Rot-Grün überlegen, ob sie den Rechtsanspruch im Sinne einer optimalen Förderung aller Kinder momentan erfüllen kann. „Das wäre auch im Sinne aller Lehrer nötig.“

Rot-Grün nimmt die Realität an vielen Schulen offensichtlich nicht mehr wahr. Auf eine Kleine Anfrage hin erklärt die Schulministerin aktuell, dass inzwischen sozusagen ein Überschuss an sonderpädagogischen Fachkräften bestehe (Drs. 16/11935). „Während die zuständige Fachministerin einen ‚Überfluss‘ an Sonderpädagogen verkündet, wird von Betroffenen vor Ort verzweifelt fehlende sonderpädagogische Expertise beklagt. Es macht fassungslos, wie weit sich die Landesregierung von der Schulwirklichkeit entfernt hat“, kritisiert Gebauer.

Ein zentrales Problem sind fehlende Basisstandards zur Qualitätssicherung. Das erschwert Lehrkräften die Vorbereitung und qualitative Umsetzung inklusiven Unterrichts. Aufschlussreich ist hierbei die Klageerwiderung im Rechtsstreit zwischen Rot-Grün und 52 Kommunen. In der Erwiderung heißt es: „Qualitativ-inhaltliche Standards für die Verwirklichung schulischer Inklusion sind dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz fremd“. Daher ist das Gesetz aus rot-grüner Sicht auch nicht konnexitätsrelevant. „Aus taktischen Gründen in diesem sensiblen Feld auf Qualitätsstandards zu verzichten, ist gegenüber Kindern, Eltern und Lehrkräften verantwortungslos. Rot-Grün muss endlich Basisstandards zur Qualitätssicherung festlegen. Nur so können alle Kinder an unseren Schulen individuell bestmöglich gefördert werden. Damit würden wir einen wichtigen Schritt vorankommen.“

(18.05.2016)

 

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Yvonne Gebauer, MdL

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