Kultur fördern oder Kultur kürzen?

27.07.2010 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Deutsch: Wo sind Mittel aus der „Kulturförderabgabe“? Ganz NRW redet über die Kölner Erfindung der Bettensteuer, die in Köln den betörenden Namen „Kulturförderabgabe“ besitzt. Denn die Einnahmen der neuen Steuer sollen nach den Befürwortern von SPD und Grünen ausschließlich in das Kölner Kulturleben fließen. Doch jetzt zeigen sich offenkundige Widersprüche zwischen den kulturpolitischen Ankündigungen der rot-grünen Ratsmehrheit und den aktuellen Kürzungsplänen. Dazu erklärt Lorenz Deutsch, Sachkundiger Einwohner im Kulturausschuss: „Im Rahmen des kommenden Doppelhaushaltes muss sich die Kultur auf gravierende Kürzungen vorbereiten. Die vorgesehenen und teilweise schon umgesetzten Kürzungsquoten werden von vielen Institutionen und Initiativen als existenziell bedrohlich angesehen. Dass die Stadtspitze und die Kämmerei auch in der Kultur die gleichen Kürzungsquoten ansetzen wie in allen anderen Bereichen, wirkt auf den ersten Blick richtig, schließlich sollen alle in gleicher Weise belastet werden. Wenn man sich aber an die politischen Versprechungen von gestern erinnern kann, sieht die Sache schon anders aus: Hatten nicht Jürgen Roters, Norbert Walter-Borjans und Martin Börschel mit großer Geste eine „Kulturförderabgabe“ auf Hotelübernachtungen vorgeschlagen und mit Unterstützung der Grünen auch durchgesetzt? Noch bei der erneuten Einbringung des Haushaltes am 13. Juli prognostizierte der Kämmerer jährliche Einnahmen von 21 Mio. Euro. Das bedeutet mehr zusätzliche Einnahmen zum Zwecke der „Kulturförderung“, als im Haushalt an Kürzungen im Bereich der Kultur vorgesehen sind. Wie passt das zusammen? Gar nicht! Wir haben es hier mit einem offensichtlichen Fall von politischer Augenwischerei zu tun. Die Einführung zusätzlicher Abgaben wird mit schönen Worten versehen und der Kulturszene werden öffentlichkeitswirksame Versprechungen gemacht. Tatsächlich verschwinden dann die zusätzlich erhobenen Abgaben im allgemeinen Haushalt und die Kürzungen werden unverändert beibehalten. Die Betroffenen werden dann auch noch mit dem Hinweis auf die allgemeine Sparsolidarität in die Schweigepflicht genommen. So nicht! Die Forderung angesichts dieser Abläufe ist klar: Die Einnahmen aus der „Kulturförderabgabe“ müssen in voller Höhe für die Kultur verwendet werden! Das bedeutet, dass die Kürzungen im Kulturetat wieder zurückgenommen werden können. Das gilt für das Haushaltsjahr 2011 für alle Bereiche der Kultur, für das Jahr 2010, in dem die Abgabe erst teilweise greift, für den Bereich der Freien Szene. Wenn man Förderung verspricht, dann muss man auch Wort halten!“

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