Neuorganisation des Marktamtes

19.12.2002 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Der Rat hat auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP folgenden Änderungsantrag im Rahmen der Beratungen über die Neuorganisation des Marktwesens beschlossen: Die Konzessionsbedingungen in der Beschlussvorlage werden - auf den Beschluss des Wirtschaftsausschusses vom 02. Dezember 2002 aufbauend - wie folgt geändert bzw. ergänzt: Der Satz „Die zurzeit bestehenden Verträge des Marktamtes mit den Entsorgern und der Straßenreinigung sind zu übernehmen.“ wird wie folgt geändert: „Der zurzeit bestehende Vertrag des Marktamtes mit dem Entsorgungsunternehmer RWE Umwelt AG (Rechtsnachfolger) vom 29.07.1987 in der Fassung des Änderungsvertrages vom 20.02.1991 ist zu übernehmen. Das Recht des Konzessionsnehmers einer fristgerechten Kündigung - möglich bis 28.02.2003 zum 31.08.2003 - bleibt davon unberührt.“ Der Satz „Die Höhe der Konzessionsabgabe für das Pilotprojekt bemisst sich in Anlehnung an die Konzession für die Ökomärkte auf 1,00 € pro qm.“ wird wie folgt geändert: „Die Höhe der Konzessionsabgabe für das Pilotprojekt bemisst sich auf 0,37 € pro qm und Markttag (ohne Berücksichtigung des Mehrwertsteuersatzes, zurzeit in Höhe von 16 %).“ Es wird eine weitere Konzessionsbedingung - als letzter Absatz - eingefügt: „Als Sicherheitsleistung für auftretende und durch den Konzessionsnehmer zu tragende Schäden (z.B. an Asphalt-, Platten- oder Pflasterbelag der betreffenden Platzfläche, Schäden an der Stromversorgung und anfallende Kosten für ggf. erforderliche Ersatzvornahmen) legt der Konzessionsnehmer eine Bankbürgschaft in Höhe von insgesamt 30.000 € vor. Alternativ schließt der Konzessionsnehmer nachweislich eine geeignete Versicherung über eine Versicherungssumme in gleichwertiger Höhe ab.“ Hier geht es zur der entsprechenden Meldung.

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