Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

28.04.2003 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Durch die Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit von 1995 wurde es auch den örtlichen Sozialhilfeträgern, also in diesem Fall der Stadt Köln, ermöglicht, als eigenständige Ermittlungsbehörde im strafrechtlichen Bereich tätig zu werden und Bußgelder zu verhängen. Hierbei geht es insbesondere darum, dass die Mitwirkungspflicht der Sozialhilfeempfänger in bezug auf die Mitteilung von Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfüllt wird. Die Erfahrungen zeigen, dass ein beträchtlicher Anteil der Sozialhilfeempfänger ihrer Mitwirkungspflicht nicht gerecht wird und somit nicht gerechtfertigte Hilfe der Solidargemeinschaft in Anspruch nimmt. Die FDP-Fraktion hat daher folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren setzen lassen: 1. In welcher Form wird von der Sozialverwaltung das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit angewandt? Inwieweit wird das Sozialamt als Sonderordnungsbehörde nach den Maßgaben der Strafprozessordnung als eigenständige Ermittlungsbehörde in strafrechtlichem Bereich tätig? Welche Erfahrungen wurden in diesem Zusammenhang gemacht? 2. Inwieweit ist durch die Verwaltung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, Bußgelder aufgrund der Vorschriften des o.g. Gesetzes zu verhängen? 3. Welche Erfahrungen haben andere Kommunen mit der Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten gemacht? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung darüber vor, wie viel Sozialhilfeempfänger zu Unrecht Sozialhilfe empfangen, weil sich ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben und sie der Mitwirkungs- bzw. Anzeigepflicht nicht entsprochen haben und welcher Schaden entsteht der Stadt dadurch jährlich? 5. Wie will die Verwaltung zukünftig die erweiterten Möglichkeiten der oben genannten Rechtsvorschriften nutzen, um die Sozialhilfekosten zu senken und die Leistungen nur den wirklich Bedürftigen zukommen zu lassen? Welche personellen und organisatorische Maßnahmen sind dafür erforderlich?

Feedback geben