Inhouse-Geschäfte

29.09.2005 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Bereits vor ca. acht Monaten hat der Europäische Gerichtshof (C-26/03 vom 11. Januar 2005) teilweise in Fortsetzung einer Entscheidung von 1999 (EuGH v. 18. 11. 1999 – C-107/98) entschieden, dass Aufträge für kommunale Dienstleistungen, die unter die Richtlinie 92/50/EWG fallen, dann und nur dann als Inhouse-Geschäfte vergeben werden können, wenn sich die beauftragten Gesellschaften  sich zu 100% im Eigentum der Stadt befinden,  eine Kontrolle so wie über eine eigene Dienststelle erfolgt und  der Schwerpunkt der Tätigkeit intern ist. Die Kölner Presse hat hierauf erst kürzlich erneut hingewiesen. Nach Angaben der Verwaltung wurden im Jahre 2003 nur ca. 40% der in der Kompostverwertung Köln (KVK) angelieferten Bioabfälle aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln angeliefert. Damit ist der Schwerpunkt der Tätigkeit nicht mehr intern. Die KVK ist zudem nicht im mehrheitlichen Besitz der Stadt Köln und kann daher auch nicht entsprechend kontrolliert werden. Die FDP-Fraktion hat daher folgenden Fragen an die Verwaltung:  inwieweit die o.g. Entscheidungen für den Bereich der Abfallentsorgung in Köln, speziell die Bioabfallentsorgung, relevant sind und inwieweit die Verwaltung dies geprüft hat,  welchen Einfluss die o.g. Entscheidungen auf die Gebühren 2006 und auf die Planung von Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, für 2006 haben können und wann klar sein wird, welchen Einfluss sie haben werden und  wie die Stadtverwaltung beabsichtigt, diese Beschlüsse in der Abfallwirtschaftsplanung umzusetzen?

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