Unterstützung bei Liquiditätsengpässen Freier Theater

05.06.2007 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 05. Juni 2007 aufnehmen lassen, der einstimmig beschlossen wurde. Beschluss: Die Verwaltung wird zur Stützung der freien Szene in Köln beauftragt, bei folgenden Theatern das mögliche Vorliegen eines einmaligen Liquiditätsengpasses zu prüfen und bei Bedarf dem Kulturausschuss kurzfristig einen Vorschlag zu unterbreiten, wie in der Situation Abhilfe geschaffen werden kann: • Kinder- und Jugendtheater „monteure“ • Theater am Sachsenring • Horizont Theater (Kinder- und Jugendtheater). Begründung: Dass die freie Kulturszene und ihr Angebot für Köln eine besondere Bedeutung darstellen, ist unbestritten. Durch die beschlossene Erhöhung bzw. Aufstockung der finanziellen Mittel für die freie Theaterszene im Haushalt 2007 ist ein wichtiges Signal gesetzt worden. Diese Mittel sollen sinnvoll und bedarfsbezogen verteilt werden. Der Theaterbeirat hat dies bereits gut umgesetzt. Weil sich die finanzielle Ausstattung vieler freier Theater häufig an der Grenze der Auskömmlichkeit bewegt, können unvorhergesehen Probleme und einmalige Einschnitte, z.B. durch Krankheit von Schauspielern oder Verlust von Regisseuren, unmittelbar existenzbedrohend sein. Diesen Theatern ist zur Überwindung von einmaligen Sondersituationen eine Liquiditätshilfe zur Verfügung zu stellen. Die benötigten Mittel stehen unter Haushaltsstelle 3430.718.1001.1 zur Verfügung. Es besteht Anlass zur Sorge, dass die genannten Theater einmalige Liquiditätsschwierigkeiten haben. Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt zu den drei Theatern aufzunehmen und zu prüfen, inwieweit bei diesen vom Vorliegen eines einmaligen Liquiditätsengpasses auszugehen ist. Bei Bedarf soll die Verwaltung dem Kulturausschuss einen Vorschlag unterbreiten, wie den bestehenden Schwierigkeiten abgeholfen werden kann. Begründung der Dringlichkeit: Ein unverzügliches Handeln zur Vermeidung von Insolvenzen scheint erforderlich.

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