Privatisierung der Bewährungshilfe in NRW

28.11.2007 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Der Kreihauptausschuss hat auf Antrag des Liberalen Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik folgenden Beschluss gefasst. Die Aufgaben der Bewährungshilfe sollen in NRW bis auf Weiteres vorrangig vom Land wahrgenommen werden. Eine Überprüfung der Entscheidung soll erfolgen, wenn belastbare Ergebnisse aus Baden-Württemberg vorliegen. Der FDP-Kreisverband setzt sich hierfür in der Landespartei, der FDP-Landtagsfraktion und den FDP-Mitgliedern der Landesregierung ein. Begründung: Im Gespräch mit Experten zeigt sich, dass Ziel und Erfolg von Bewährungshilfe nur beschränkt unter dem Aspekt Wirtschaftlichkeit bestimmt werden können. Eine hauptamtliche Wahrnehmung der Bewährungshilfe durch Private kann für NRW derzeit nicht empfohlen werden. Als bislang einziges Bundesland hat Baden-Württemberg die Bewährungshilfe seit Anfang 2007 in die Hände eines privaten Anbieters übergeben. Belastbare Ergebnisse, ob die Qualität der Arbeit aufrechterhalten oder ausgebaut werden kann, werden auf absehbare Zeit nicht vorliegen.

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