Frühzeitige Inbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn

27.03.2012 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat den folgenden Änderungsantrag zum Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen betreffend „Frühzeitige Inbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn" (AN/0391/2012) auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 27.03.2012 setzen lassen.

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 

Der Rat beschließt die vorzeitige Teilinbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bahnhof Rodenkirchen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, den südlichen Abschnitt der 1. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bonner Wall sowie den Abschnitt der 2. Baustufe zwischen Bonner Wall und Schönhauser Straße möglichst noch zum Jahr 2015 in Zusammenarbeit mit den KVB in Betrieb zu nehmen. Zur fristgerechten Umsetzung der Teilinbetriebnahme Süd werden Verwaltung und die KVB mit der rechtzeitigen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen beauftragt.

Begründung:

Der Rat hat mit Beschluss vom 07.10.2010 die vorzeitige Teilinbetriebnahme des nördlichen Abschnitts der 1. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn beschlossen. Außerdem hatten Verwaltung und KVB in der entsprechenden Vorlage angekündigt, die Machbarkeit einer südlichen Teilinbetriebnahme detaillierter zu prüfen.

Mit Schrecken mussten wir nun erfahren, dass die entsprechende Prüfung seit mindestens sechs Monaten abgeschlossen ist, ohne dass die angekündigte Beschlussvorlage vorgelegt wurde. Dies ist in dieser zeitkritischen Frage ärgerlich, weil jedes Jahr des vorzeitigen Betriebes die zusätzlich notwendigen Investitionen rentierlicher macht.
Der ursprünglich angepeilte Zeitpunkt 2014 für die Teilinbetriebnahme Süd ist bereits durch das erste Jahr Prüfung von Herbst 2010 bis Herbst 2011 hinfällig geworden und laut Verwaltung auf Anfang 2015 verschoben worden. Inwieweit dieser Termin nun zu halten ist, muss sicher geprüft werden.

Es kann nicht sein, dass die Milliardeninvestition der Nord-Süd-Stadtbahn mit den erheblichen Belastungen für die Kölner Bürgerschaft und Wirtschaft während der Bauphase nun in ihrem südlichen Ast weitere mindestens 7 ½ Jahre – die KVB sprechen inzwischen von einer Gesamtinbetriebnahme im Dezember 2019 – ungenutzt bleibt.

Da die Verwaltung offensichtlich nicht in der Lage ist, die zugesagte und mit der KVB verhandelte Vorlage dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, muss der Rat nun selbst das Heft des Handeln in die Hand nehmen und den Beschlussvorschlag beschließen, um nicht durch schuldhaftes Zögern das Projekt unwirtschaftlicher zu machen.

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