Neues Dezernat „VIII Mobilität und Verkehrsinfrastruktur„

09.03.2016 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Antragsteller haben gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 15.03.2016 zu setzen: 

Beschluss: 
1. Der Rat beschließt auf der Grundlage des § 73 Abs. 1 GO NRW die Einrichtung eines Dezernats „VIII Mobilität und Verkehrsinfrastruktur“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der dafür notwendigen Schritte beauftragt. Dem Dezernat werden bis zum Zeitpunkt der Wahl der/des Beigeordneten folgende Geschäftskreise und Zuständigkeiten zugeordnet: Amt für Straßen und Verkehrstechnik (66), Amt für Brücken und Stadtbahnbau (69) sowie die Zuständigkeit für den Wirtschaftsverkehr und die Geschäftsführung für den Verkehrsausschuss. Der Rat behält sich eine weitere Änderung der Geschäftskreise vor. 

2. Das Dezernat VI erhält mit Wirkung zum Zeitpunkt der Bildung des Dezernats VIII die veränderte Bezeichnung „Stadtentwicklung, Planen und Bauen“. 

3. In § 30 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Köln wird die Zahl „7“ durch die Zahl „8“ ersetzt. 
4. Der Rat beschließt gemäß § 71 GO NRW die Stelle der/des Beigeordneten für das Dezernat VIII, Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, auszuschreiben und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der dafür notwendigen Schritte. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen ein geeignetes Personalberatungsunternehmen auszuwählen und mit der Direktansprache von geeigneten Bewerberinnen bzw. Bewerbern, der Auswertung von Bewerbungsunterlagen, dem Einholen von Referenzen, der Führung von Auswahlgesprächen sowie einer Darstellung der Ergebnisse zu beauftragen. Sofern dem Personalberatungsunternehmen neben der Direktansprache von Bewerberinnen bzw. Bewerbern weitere geeignete Sondierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, können und sollen diese auch genutzt werden. Sobald die Auswahl des Personalberatungsunternehmens seitens der Verwaltung getroffen worden ist, werden die Fraktionen unverzüglich über das Ergebnis schriftlich unterrichtet. 

Begründung: 
Köln ist die viertgrößte Metropole Deutschland und eine unverändert prosperierende Stadt. Die Bereiche Stadtentwicklung und Verkehr stehen daher vor enormen Herausforderungen. 
Wachstum bedeutet steigende Anforderungen an städtische Leistungen, insbesondere an die Verkehrsinfrastruktur - auch in Hinsicht auf die neu entstehenden Stadtquartiere. In den letzten Jahren stand Köln oft in der Kritik wegen des Sanierungsstaus und des Nachholbedarfs beim ÖPNV-Ausbaus. Auch wird Köln als „Staustadt“ tituliert. 
Die Antragsteller möchten die entsprechenden Fachkompetenzen und Zuständigkeiten kurzfristig in einem separaten Dezernat konzentrieren In dem neu zu schaffenden Dezernat werden die Planung und die Umsetzung aller Maßnahmen für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur sowie die Aufgaben für den Wirtschaftsverkehr, darunter Logistikkonzepte und LKW-Führungskonzepte, gebündelt werden. Den Antragstellern ist wichtig, zukünftig die notwendigen Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Entsprechend sind die Zuständigkeiten und Abläufe zu optimieren. 
Der Flächenbedarf einer wachsenden Stadt macht die Koordination konkurrierender Flächennutzungen notwendig. Insbesondere wird dabei - neben den bereits vorhandenen Anforderungen - der Fokus auch stärker auf die ökonomischen und sozialen Folgen der Stadt- und Verkehrsplanung zu richten sein. 
Der vorhandene Zuschnitt des Dezernats VI kann allein schon aufgrund der immensen Leitungsspanne den notwendigen Erfordernissen im Bereich Mobilität und Verkehrsinfrastruktur nicht gerecht werden, daher ist die kurzfristige Schaffung eines weiteren Dezernats notwendig.

CDU-Fraktion
Grüne-Fraktion
FDP-Fraktion
Deine Freunde Gruppe

Feedback geben