Mit der Bettensteuer fast 26 Millionen ohne Deckung verprasst

FDP fordert Schluss mit diesem Rohrkrepierer!

10.09.2014 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Höchstrichterlich ist nun festgestellt worden, dass die Ausgestaltung der Kölner Bettensteuer rechtswidrig ist. Dazu erklärt FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite:

„Jedes Mal mit Ansage scheiterten die Kämmerin und ihre rot-grüne Mehrheit mit ihrer Kölner Bettensteuer vor den Richtern. Mit abstrusen Argumenten, wie die Heranziehung der Hundesteuersatzung bei der Frage der Kölner Besteuerung von berufsbedingten Übernachtungen, machte sich die Stadtverwaltung vor Gericht regelrecht lächerlich. Allen rationalen Argumenten und dem Scheitern vor Gericht zum Trotz hält die Verwaltung weiterhin an der Bettensteuer fest und will nun im dritten Anlauf eine rechtskonforme Satzung verabschieden.

Wir Liberale sagen: Nun muss Schluss sein mit diesem Rohrkrepierer! Die Kämmerin hat nicht nur für die Jahre 2010 bis 2013 26 Millionen Euro an Einnahmen aus der Bettensteuer eingeplant, sondern schon munter das Geld in mehreren Haushaltsjahren ausgegeben, ohne überhaupt eine realistische Chance zu besitzen, jemals an das Geld zu kommen. Sie hat mit der Bettensteuer somit 26 Millionen ungedeckt verprasst.

Als ob das nicht schon genug an städtischem Schaden wäre, will die Verwaltung nun eine neue Steuersatzung erlassen, in der nicht mehr die Hotels Steuerschuldner sind, sondern die Gäste. Als abenteuerlich ist dabei die Überlegung zu bezeichnen, die Satzung rückwirkend zu erlassen. Wie will man chinesische Gäste von 2010 rückwirkend besteuern, wo niemand den Grund der Reise, beruflich oder privat, kennt? Will man allen Touristen aus diesen Jahren Fragebogen zusenden? Das kann nur eine weitere Lachnummer werden. 

Auch eine neue Satzung, in der nur die Gäste, die in ihrer Freizeit in Köln übernachten, Steuerschuldner sind und die Hotels die entrichtete Bettensteuer weitergeben sollen, wird nicht den Erfolg haben, den sich die Kämmerin so vorstellt. Die Hotels haben keine Handhabe der Durchsetzung und Überprüfung der Angabe ihrer Gäste, ob sie privat oder beruflich in Köln weilen. Die Bettensteuer ist somit eine „good-will-Steuer“ und auf die Freundlichkeit der Kölner Touristen angewiesen.

Auch bedarf die Pflicht der Steuerentrichtung einer gesetzlichen Regelung, die bei der Bettensteuer fehlt und eine städtische Satzung nicht heilen kann. Dies erkennt selbst die Verwaltung in ihrer Mitteilung vom 16.12.2013 an den Finanzausschuss an. Ohne gesetzliche Grundlage würde somit auch die neue Satzung rechtswidrig sein und die Kölner ständen schon wieder vor dem Richter. Darum fordert die FDP, das Kapitel Bettensteuer in Köln nun endgültig zu schließen.“

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Ulrich Breite, MdR

Ulrich Breite, MdR

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