Verfahren für die Aufstellung der Ratsreserveliste für 2025

Beschluss des Kreisparteitags vom 12. März 2022

12.03.2022 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Die nächste Kommunalwahl findet 2025 statt. Gerade weil bis dahin noch einige Zeit vergeht, ist es sinnvoll, über das Verfahren zur Auf stellung der Reserveliste zur Ratswahl frühzeitig zu entscheiden und so für Transparenz zu sorgen.

Der Kreisparteitag möge daher beschließen:

Für den Erfolg der Freien Dem okraten ist eine gut aufgestellte Reserveliste zur Ratswahl entscheidend. Für die Ausgewogenheit einer Liste müssen vielfältige Kriterien berücksichtigt werden. Die Zusammensetzung verbindet im Idealfall fachliche Expertise, kommunalpolitische Erfahrung, belastbare Einsatzbereitschaf und frische Impulse und nimmt die Entwicklungen unserer vielfältigen Gesellschaft auf.

Dabei ist klar, dass auf den wenigen aussichtsreichen Plätzen nicht alle Kriterien immer erfüllt werden können. Umso wichtiger ist es, in ei nem möglichst transparenten und vertrauensvollen Verfahren zu Vorschlägen für eine m öglichst gute Auswahl zu kommen, die sich an den genannten Kriterien orientiert. Ziel ist es, der Kreiswahlversammlung eine Kriterien basierte Orientierung für eine mögliche Ratsreserveliste zu geben und so die Akzeptanz der Auswahl zu erhöhen. Folgendes Verfahren soll zur Kommunalwahl 2025 Anwendung finden. Für die Aufstellung einer Reserveliste für die Ratswahl soll eine fünfköpfige Findungskommission eingesetzt werden. Diese Kommission soll sich wie folgt zusammensetzen:

‐ als geborenes Mitglied die/de r Kreisvorsitzende,
‐ die Stadtbezirksvorsitzenden schlagen ein Mitglied vor.
‐ Die Ratsfraktion schlägt ein Mitglied vor.
‐ Die Jungen Liberalen Köln schlagen ein Mitglied vor.
‐ Die Liberalen Frauen Köl n schlagen ein Mitglied vor.

Alle Vorschläge müssen vom Kreisvorstand bestätigt werden, der die Findungskommission ein halbes Jahr vor der Kreiswahlversammlung einsetzt. Es wird angestrebt, dass die Mitglieder der Kommission keine eigene aussichtsreiche Platzierung anstreben. Für das Mitglied der Ratsfraktion gilt das nicht. Die Mitglieder der Kommission sollen zwar die Perspektiven der sie entsendenden Verbände einbringen und so eine vielfältige Grundlage sicherstellen. Allerdings sollen sie unabhängig von konkreten Aufträgen als ehr liche Makler die oben beschriebenen Ziele verfolgen. Darüber hinaus fungieren sie auch als Garanten und Notare für einen fair verlaufend en Diskussionsprozess.

Mit der Einrichtung der Findungskommission werden die Mitglieder des Kreisverbandes informiert und aufgefordert, bei Interesse Bewerbungen für eine Platzierung auf der Liste einzureichen. Die Kommission kann parallel aktiv auf einzelne Mitglieder zugehen und Interesse abfragen.

Der von der Kommission erarbeitete Vorschlag wird dem KV sechs Wochen und den Mitgliedern vier Wochen Kreisvorstand einen Monat vor der Kreiswahlversammlung vorgelegt. Bei Annahme der Liste wird sie als Vorschlag sliste mit der Einladung zur Kreiswahlversammlung an die Parteimitglieder verschickt. In der Wahlversammlung werden die Vorschläge für die einzelnen Plätze zur Wahrung der Gleichheit vom Präsidium eingebracht.

Kandidaturen sind selbstverständlich unabhängig von diesem Verfahren auch spontan auf der Kreiswahlversammlung möglich. Im Vorfeld von Wahlversammlungen sollen für die Mitglieder Möglichkeiten geschaffen werden, sich frühzeitig über Anforderungen, Aufgaben, Pflichten, Zeitaufwand und Kosten, die eine Kandidatur und eine mögliche Mandatsausübung mit sich bringen, zu informieren. Mit Blick auf Kommunalwahlen sollen gesonderte Informationsveranstaltungen erfolgen.

Im Vorfeld von Wahlversammlungen soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich Kandidat*innen mit einer schriftlichen Bewerbung den Mitgliedern vorstellen. Diese Vorstellungsschreiben müssen den Mitgliedern, etwas mit Ende der Antragsfrist
zugänglich gemacht werden. Spätere Bewerbungen und auch solche ohne Bewerbungsschreiben oder spontane Bewerbungen bleiben weiterhin möglich. Genauso selbstverständlich können von der Kommission vorgeschla gene Kandidatinnen und Kandidaten auf anderen als den vorgeschlagenen Plätzen kandidieren.

Das hier entwickelte Verfahren wird nach der Kommunalwahl evaluiert.

Begründung:

erfolgt mündlich

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