Änderung und Handhabung des § 15a Zuwanderungsgesetzes

06.07.2004 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates setzen lassen. Der Rat möge beschließen: Der Rat der Stadt Köln begrüßt die neue gesetzliche Regelung im §15a des Zuwanderungsgesetzes, wonach unerlaubt eingereiste Ausländer, die weder um Asyl nachsuchen noch unmittelbar nach der Feststellung der unerlaubten Einreise in Abschiebehaft genommen und aus der Haft abgeschoben oder zurückgeschoben werden können, auf die Bundesländer verteilt werden. Der Rat der Stadt Köln ersucht die Bundesregierung, den Gesetzentwurf im § 15a Absatz 6 der Art zu ändern, dass die Verteilungsregelung auch für unerlaubt eingereiste Ausländer Anwendung findet, die nachweislich vor dem Stichtag 1. Januar 2005 eingereist sind. Der Rat der Stadt Köln drängt auf eine Änderung der Stichtagsregelung in § 15a Absatz 6 des Zuwanderungsgesetzes, da Köln nicht ausschließen kann, dass bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch eine große Welle unerlaubt Einreisender auf die Stadt zukommen wird. Ferner müsste die Stadt Köln, sollten die „Altfälle“ nicht in die Verteilungsregelung aufgenommen werden, weiterhin das derzeit hohe Niveau von rund 3.500 unerlaubt hier lebenden Ausländern allein finanzieren. Sollte eine Änderung des § 15a Zuwanderungsgesetz nicht zustande kommen, fordert der Rat der Stadt Köln die Landesregierung auf, beim Verteilungsschlüssel für NRW auf die Kommunen, die vor dem Stichtag 1. Januar 2005 unerlaubt eingereisten Ausländer rechnerisch zu berücksichtigen. Zumindest sollte so lange keine Zuweisung erfolgen, bis die Kölner Aufnahmequote ausgeglichen ist. Des weiteren ist zu klären, inwieweit Personen, die bei anderen Ausländerbehörden schon mal erfasst worden sind und nach Köln weitergereicht wurden, diesen Ausländerbehörden wieder zuzuführen sind. Begründung: In einem Schreiben vom 23. Juni 2004 an den Bundesminister des Innern, Otto Schily, an den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Ressort Innen- und Rechtspolitik, Wolfgang Bosbach, und an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Peer Steinbrück, mahnte Oberbürgermeister Fritz Schramma die Berücksichtigung der in Köln lebenden illegal Eingereisten bei der Verteilung auf die Länder durch das neue Zuwanderungsgesetz an. Im Zuwanderungsgesetz-Entwurf gilt die Verteilung der unerlaubt eingereisten Ausländer auf die Länder erst zum Stichtag 1. Januar 2005. Für Ausländer, die vor dem Stichtag unerlaubt einreisten, gilt die Regelung nicht. In einem Schreiben des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Kölner Rat, Karl Jürgen Klipper, an den Landesinnenminister, Dr. Fritz Behrens, vom 24. Juni 2004, fordert Herr Klipper das Land auf, bei Beibehaltung der Stichtagsregelung, die in Köln bereits aufgenommenen Personen rechnerisch beim Verteilungsschlüssel zu berücksichtigen oder, dass zumindest so lange keine Zuweisung erfolgen soll, bis die Kölner Aufnahmequote ausgeglichen ist. Außerdem ist nach Ansicht des CDU-Fraktionsvorsitzenden zu klären, „inwieweit Personen, die bei anderen Ausländerbehörden schon mal erfasst worden sind und nach Köln weitergereicht wurden, diesen Ausländerbehörden wieder zuzuführen sind.“ Die FDP-Fraktion hält die Initiativen des Kölner Oberbürgermeisters und des CDU-Fraktionsvorsitzenden für Köln für so wichtig und begrüßenswert, dass der Rat der Stadt Köln sich den Forderungen anschließen und diese ausdrücklich unterstützen sollte. Mit der vorgelegten Resolution wird den Forderungen der notwendige Nachdruck verliehen.

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