6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung

Änderungsantrag der FDP-Fraktion im Verkehrsausschuss

05.05.2022 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

In der Anlage 2 Gebührentarif soll die Gebühr für die Tarifnummer 21.1 auf 30,00 bis 50,00 Euro festgelegt werden.

Begründung:

Köln hat bisher keine Erfahrungen mit einer Sondernutzungsgebühr für Elektrokleinstfahrzeuge und E-Roller. Die Stadt sollte sich deshalb an anderen Städten orientieren, die bereits Erkenntnisse gesammelt haben. In Düsseldorf ist kürzlich die entsprechende Gebühr von 20,00 Euro auf 30,00 – 50,00 Euro erhöht worden, um die gewünschte Steuerungswirkung zu erzielen. Dies ist ein gutes Vorbild für Köln. Dies schließt nicht aus, dass die Gebühr in Zukunft erhöht werden kann, wenn sich dies als sinnvoll erweisen sollte.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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