Ausschreibung von Müllabfuhrleistungen

01.12.2005 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat zusammen mit der CDU-Fraktion den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Köln setzen lassen. Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co KG in Verhandlungen darüber zu treten, die im Vertrag zwischen Stadt Köln und AWB vom 01.12.2000 in § 6 Abs. 2 Nr. 1 genannte Frist, innerhalb der die Stadt Köln der AWB mitteilt, eine Ausschreibung von 5 % der Müllabfuhrleistungen ab 2008 vorzunehmen, auf den 30.06.2006 zu verlängern. Sollte die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co KG der Firstverlängerung nicht zustimmen, wird geprüft, ob die Stadt zum 31.12.2005 von ihrem Recht Gebrauch machen sollte, aus dem der AWB übertragenen Leistungsumfang Teilleistungen wie vertraglich vereinbart auszuschreiben. Begründung: Die Stadt hat sich im am 01.12.2000 zwischen Stadt Köln und AWB geschlossenen Vertrag verpflichtet, der AWB bis 31.12.2005 mitzuteilen, ob die AWB eine Ausschreibung von 5% der Müllabfuhrleistungen ab 01.01.2008 vorbereiten soll. Eine solche Frist von 2 Jahren ist sachlich nicht notwendig. Vielmehr kann eine solche Ausschreibung auch innerhalb von eineinhalb Jahren vorbereitet und durchgeführt werden. In der Zeit bis 30.06.2005 werden sowohl im Rat als auch innerhalb der SWK Fragen der strategischen Ausrichtung der Kölner Abfallpolitik geklärt, zum Beispiel die Ausgestaltung einer regionalen Zusammenarbeit und die Frage weiterer Beteiligungen von SWK im Entsorgungsbereich. Diese Ausrichtung ist bei der Entscheidung, ob die Stadt eine Ausschreibung von Müllabfuhrleistungen vornehmen lässt, mit zu berücksichtigen. Dies kann bei einer Verschiebung des Datums 31.12.2005 auf 30.06.2006 erreicht werden.

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