Bürgerzentren/Bürgerhäuser

18.04.2002 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Der Rat hat folgenden Beschluss auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP gefasst: 1. Im Rahmen der Untersuchung der Bürgerhäuser/Bürgerzentren soll ein Benchmarking durchgeführt werden, um die Leistungen der einzelnen Bürgerzentren, gleich ob in freier oder städtischer Trägerschaft auf ihre Wirtschaftlichkeit und Effektivität miteinander vergleichen zu können. Bis zur nächsten Sitzung des AVR sind die Parameter für das Benchmarking vorzulegen. 2. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen einer Untersuchung ggf. unter Heranziehung Externer zu prüfen, ob die Leistungen der städtischen Bürgerhäuser im Falle einer Überführung in eine andere Organisationsform wirtschaftlicher und effektiver erbracht werden können. Begründung: Der Haushaltsunterabschnitt 7620 weist Zuschüsse für die Bürgerzentren in freier Trägerschaft (Anzahl: 10) in Höhe von ca. 1,6 Mio. € aus. Der Produkthaushalt weist für die städtischen Bürgerhäuser (Anzahl: 6) einen Zuschussbedarf von ca. 4,3 Mio. € aus. Ein Vergleich der Leistungen der einzelnen Bürgerzentren ist bislang nicht möglich, da weder einheitliche Verträge (bei den Zentren in freier Trägerschaft) noch einheitliche Übersichten über die Leistungen und Projekte aller Bürgerzentren vorliegen. Um eine Vergleichbarkeit und Bewertung der Leistungen zu erhalten, ist ein Benchmarking unablässlich. Nur so kann beurteilt werden, ob die Leistungen der Bürgerzentren von den Kosten und dem Erfolg vergleichbar sind und die Träger durch eigene Kraft höhere Einnahmen erzielen und somit die Zuschussbeträge gesenkt werden können. In der Vergangenheit hat sich im Bereich der Kindertagesstätten und Jugendzentren gezeigt, dass die Überführung in eine private Organisationsform aus organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht erfolgreich und sinnvoll verlaufen ist. Die Servicefunktionen blieben erhalten und konnten sogar noch ausgebaut werden. Somit wäre auch bei einer Überführung der Bürgerzentren in private Trägerschaft oder Organisation sichergestellt, dass die Servicefunktion für Vereine und Initiativen im Einzugsgebiet des Bürgerzentrums verbunden mit der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Selbsthilfe erhalten bliebe. Durch die neue wirtschaftliche Organisationsform würde sichergestellt, dass sowohl der Rückgang der ABM-Förderung bei der Finanzierung berücksichtigt, als auch das besondere Augenmerk auf die Vorschläge zur Erhöhung der Eigeneinnahmen der Bürgerzentren durch Vermietungen, Veranstaltungen und Gastronomieangebote gelegt werden könnte und somit einen angemessenen Eigenanteil an den Betriebskosten erwirtschaften. Eine starke Einflussnahme der Bezirksvertretungen und bürgerschaftlichen Gruppierungen sollte hierbei selbstverständlich sein.

Feedback geben