Erdbebensicherheit bei Bauten in Köln

21.08.2002 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses setzen lassen. Bereits mit Schreiben vom 16. September 2001 thematisierte die FDP-Fraktion die Erdbebensicherheit bei Bauten in Köln. Anlass waren Presseberichte über mögliche Gefahren durch die fehlende Umsetzung einer entsprechenden DIN. Die Verwaltung konnte diese Bedenken in ihrer Antwort zerstreuen. In ihrer Antwort führte die Verwaltung damals aus, dass „die bis zum Zeitpunkt der bauaufsichtlichen Einführung (empfohlen ab April 1982, verbindlich ab Juli 1997) gebauten Gebäude ... normalerweise nicht für den ‚Lastfall Erdbeben‘ bemessen“ seien. Ausmaß und Art der Schäden des Bebens von Roermond (1992) ließen jedoch erkennen, dass auch vor bauaufsichtlicher Einführung der Norm offensichtlich bereits ‚erdbebengerecht‘ geplant und gebaut wurde. Während dies zum damaligen Zeitpunkt noch eine theoretische Frage war, bei der man mit dieser etwas „flapsigen“ Antwort zufrieden sein konnte, ist durch das leichte Erdbeben vom 22. Juli 2002 die Frage einer Gefährdung doch wieder aktuell. Daher erlauben wir uns folgende Nachfragen: 1. Welche technischen Möglichkeiten bestehen, bei älteren (Bau vor 1982 bzw. 1997) und möglicherweise besonders gefährdeten Bauwerken (z. B. Hochhäuser) die Erdbebensicherheit im Sinne der DIN 4149 nachzurüsten? 2. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, dies rechtlich durchzusetzen?

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