Fortführung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung

18.12.2012 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

SPD, CDU, Grüne und FDP haben folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 18.12.2012 setzen lassen, der so beschlossen wurde.

Resolution:
• Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Bildungs- und Teilhabepaket beschlossene Bundesbeteiligung zur Refinanzierung von Schulsozialarbeit über 2013 hinaus fortzuführen.

• Weiterhin bittet der Rat die Landesregierung, sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, dass die gegenwärtige Befristung der Mittelbereitstellung aufgehoben wird und der Bund auch über den 31.12.2013 hinaus Finanzmittel bereitstellt.

Begründung:

Über das seit Anfang 2011 existierende Bildungs- und Teilhabepaket konnte die Anzahl der Stellen für Schulsozialarbeiter an den Kölner Schulen erheblich ausgeweitet werden. Ein entscheidender Impuls für die Bildungslandschaft in unserer Stadt. Von den insgesamt 129,5 Stellen in allen Schulformen sind jedoch 88 Stellen bis zum 31.12.2013 befristet. 

Da Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter vor Ort präsent sind, können sie ver-lässliche Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen aufbauen und mit ihren Angeboten präventiv wirken bzw. bei Krisen frühzeitig intervenieren, wodurch teure Hilfen nachgehender Jugendhilfe erspart bleiben und Folgeerscheinungen wie Kriminalität, Sucht u. ä. verhindert werden.

Seit über 40 Jahren hat sich Schulsozialarbeit als Jugendhilfeangebot in Kooperation mit Schule bewährt und sich mit den Herausforderungen eines gesellschaftlichen Wandels weiter entwickelt. Sie sorgt für eine sinnvolle Vernetzung der Schule mit vielfältigen Angeboten außerschulischer Partner.

In Schulsozialarbeit erfahrene Fachberaterinnen und -berater haben in Zusammenarbeit mit den Schulen in kurzer Zeit qualifizierte Fachkräfte gefunden, die entsprechend ihrer Methodenkenntnisse und Berufserfahrungen den jeweiligen Schulen zugeordnet wurden. Die positiven Rückmeldungen der Schulleitungen zeigen, dass die Schule durch die Unterstützung der Schulsozialarbeit dem Erziehungsauftrag besser gerecht wird, was sich in einer sinkenden Zahl von Schulabbrüchen bemerkbar macht.

Gemäß Erlass des Landes NRW vom 07.07.11 obliegt die Umsetzung der aus Bundesmitteln finanzierten Schulsozialarbeit ausschließlich Kreisen und kreisfreien Städten. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verteilung der finanziellen Mittel und somit auch über den Einsatz von Fachkräften für Schulsozialarbeit.

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