Gewaltprävention im Kölner Karneval

20.03.2009 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Fraktionen der CDU und FDP im Rat der Stadt Köln haben folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 26.03.2009 aufnehmen lassen.

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

1. eingehend die in der Karnevalssession 2008/2009 festgestellten Gewalttaten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden, zu analysieren und zu bewerten. Insbesondere sind auch Häufigkeit und Schwere der Delikte, die Grundlagen, Motivation und eventuelle einschlägige Vordelikte der Gewalttäter sowie die Folgen der Tat aufzuführen.

2. auf Basis der Bewertung und unter Einbeziehung aller betroffenen gesellschaftlichen Kräfte, insbesondere des Festkomitees Kölner Karneval von 1823 e.V., dem Rat unverzüglich ein Konzept zur Prävention gegen vergleichbare Gewalttaten in der Zukunft vorzulegen. Das Konzept soll konkrete Maßnahmen vorschlagen und deren Umsetzbarkeit und Wirkung bewerten.

Begründung:

Insbesondere in der „Heißen Phase“ der Session 2008/2009 kam es zu bisher nicht gekannten Gewaltexzessen im Kölner Karneval. Der eingehenden Berichterstattung konnte dabei entnommen werden, dass es sich bei den Tätern nicht, wie gerne kolportiert, lediglich um angereiste „Kravallsucher“ und betrunkene Jugendliche handelte. Ein Großteil der Straftaten wurde von Erwachsenen aus Köln begangen. 
Es besteht die Befürchtung, dass sich hier ein gesellschaftlich relevantes Phänomen manifestiert und auch dem Kölner Karneval als Volksfest schadet. Der Karneval als Brauchtum sowie das Ansehen der Stadt Köln laufen Gefahr, durch eine Zunahme der Gewalt an Ansehen zu verlieren.

Um der Situation Herr werden zu können, bedarf es einer eingehenden Analyse und Bewertung der Ereignisse. Auch wenn sich auf diesem Wege Schnellschüsse von selbst verbieten, muss die Zeit bis zur anstehenden Session zügig genutzt werden. Für ein übergreifendes Konzept zur Gewaltprävention darf es keine Denkverbote geben. Als erste Anregungen für geeignete Maßnahmen können dabei das Verbot von hochprozentigem Alkohol auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die Sanktion „öffentlichen Betrinkens“, eine „Anti-Alkoholexzess-Kampagne“ für alle Altersklassen, die Einrichtung von überwachten Feierzonen, der Einsatz von Gaststättensheriffs in Zivil oder ein Verbot von Glasflaschen und Gläsern an den Karnevalstagen dienen. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit wäre auch an ein verpflichtendes Training zum Abbau bzw. Umgang mit Aggressionen an allen Kölner Schulen zu denken. In die Diskussion sind alle betroffenen gesellschaftlichen Kräfte mit einzubinden.

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