KölnTage der Museen
28.08.2008 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat den nachstehenden Änderungsantrag zu den Anträgen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (AN/1306/2008) sowie der CDU-Fraktion (AN/1345/2008) auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 28.08.2008 setzen lassen, der weitgehend beschlossen wurde.
Der Rat beschließt:
Punkt I. des Antrages von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird wie folgt geändert:
I. KölnTage für die städtischen Museen einzuführen.
Für die Museen der Stadt Köln sind regelmäßig „KölnTage“ zu veranstalten, an denen die Kölnerinnen und Kölner sowie die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Region aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis, dem Rhein-Erft-Kreis, der Stadt Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis, dem Oberbergischen Kreis und der Stadt Leverkusen einmal monatlich freien Eintritt zu den ständigen Sammlungen der Museen erhalten.
Dafür gelten folgende Maßnahmen:
• Die KölnTage finden einmal monatlich donnerstags – außer an Feiertagen – statt.
• Die Öffnungszeiten der Museen werden an diesen Tagen jeweils bis 22 Uhr ausgeweitet.
• Freier Eintritt wird allen Besucherinnen und Besuchern aus Köln und der Region (Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis und der Stadt Leverkusen) gewährt. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein geeignetes und unbürokratisches Verfahren für die Feststellung des Berechtigtenkreises eines freien Eintritts an den KölnTagen zu erarbeiten. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass trotz Gewährung eines freien Eintritts aus statistischen Gründen eine Besucherzählung möglich bleibt.
• Sonderausstellungen sind weiterhin kostenpflichtig.
Punkt II. des Antrages von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird wie folgt geändert:
II. Generell freien Eintritt für die ständigen Sammlungen auszuweiten auf alle
• Besucherinnen und Besucher unter 18 Jahre aus Köln und der Region (Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis und der Stadt Leverkusen)
• Besucherinnen und Besucher am Tage ihres Geburtstages aus Köln und der Region (Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis und der Stadt Leverkusen)
Ein Lichtbildausweis ist zur Alterskontrolle vorzulegen.
Dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird ein Punkt IV. und V. hinzugefügt:
IV. Die Verwaltung wird beauftragt mit den nichtstädtischen Museen zu verhandeln, ob sie bereit sind, sich der vorstehenden Regelung anzuschließen.
V. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem in Punkt I. aufgeführten Nachbarkreise und –städte unserer Region zu verhandeln, um gleiche Regelungen für Kölnerinnen und Kölner in deren öffentlichen Museen zu ermöglichen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.