Kürzung von Bundeszuschüssen zu Unterkunftskosten SGB II

03.11.2005 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Zur heutigen Ratssitzung haben CDU, SPD, Bündnis ´90/ Die Grünen und FDP folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Rates setzen lassen: Der Antrag von Die Linke. PDS soll durch folgende Erklärung des Kölner Rates, die sich an die Bundesregierung, Bundestag und NRW-Landesregierng richtet, ersetzt werden: Mit großer Verärgerung haben Rat und Verwaltung der Stadt Köln den jüngsten Vorstoß der amtierenden Bundesregierung zur Kenntnis nehmen müssen, die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose rückwirkend für 2005 und zusätzlich für 2006 zu annullieren und eine völlig unrealistische Rückzahlung von drei Milliarden Euro durch die Kommunen zu verlangen. Die Absenkung der Bundesbeteiligung ist im Lichte der tatsächlichen Kostenentwicklung bei der Umsetzung des SGB II vollkommen unrealistisch. Nicht nur die Kosten für das Arbeitslosengeld II, sondern auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung liegen erheblich über den Annahmen im Vermittlungsverfahren zur Arbeitsmarktreform. Die deutliche Steigerung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, von erwarteten 2,8 auf 3,66 Millionen belastet nicht nur den Bundeshaushalt, sondern auch die kommunalen Haushalte über die seinerzeitigen Annahmen hinaus. Auf Basis der bisher erhobenen Daten würde durch eine Absenkung der Bundesbeteiligung die kommunale Finanzkrise unverantwortlich verschärft. Vielmehr wird die Bundesbeteiligung höher als der bisher festgeschriebene Anteil von 29,1 % ausfallen müssen, wenn die gesetzlich zugesicherte Gesamtentlastung der Kommunen um 2,5 Mrd. € real erreicht werden soll. Für eine Absenkung des Bundesanteils und die Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen an die Kommunen besteht daher keinerlei Spielraum. Die Tatsache, dass die vom Bund eingeführte Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nun deutlich teurer wird als erwartet, kann nicht dafür herhalten, dass der Bund nun diese Kosten im Zuge des Revisionsverfahrens den Kommunen aufbürdet. Der Rat der Stadt Köln weist daher die vorgesehene Streichung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 46 Abs. 6 SGB II mit aller Entschiedenheit zurück und fordert die Bundesregierung auf, diesen Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des SGB II vom 05.10.2005 zurückzunehmen. Der Rat der Stadt Köln fordert ferner die NRW-Landesregierung auf, diesem Gesetzentwurf im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern und gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf zu beharren, dass zunächst die in § 46 Abs. 6 S. 2 SGB II vorgesehene Überprüfung anhand der Kriterien der Anlage zu § 46 Abs. 9 SGB II stattfindet. Der Rat der Stadt Köln kritisiert das von der Bundesregierung gewählte Verfahren, mit dem von der gesetzlichen Vorgabe einer zunächst erforderlichen Überprüfung der Bundesbeteiligung zum 1.10.2005 abgewichen wird. Die einseitige Vorgabe des Bundes durch die Vorlage einer Gesetzesänderung steht im Widerspruch zu der erforderlichen einvernehmlichen Feststellung eines Revisionsergebnisses zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Mit dem gesetzlich genau geregelten Revisionsverfahren soll sichergestellt werden, dass das Entlastungsziel für die Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. € jährlich erreicht wird. Erst im Anschluss an diese Überprüfung steht eine gesetzliche Anpassung der Bundesbeteiligung an. Sollte im Revisionsverfahren keine Einigung erzielt werden können, fordert der Rat der Stadt Köln die Bundesregierung auf, den gesetzlich festgelegten Bundesanteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 29,1 % auch für das Jahr 2006 so rasch wie möglich festzuschreiben. Der Rat der Stadt Köln verwahrt sich gegen den Versuch des Bundes, die finanziellen Folgen der Entwicklung am Arbeitsmarkt und der Ausweitung von Leistungsansprüchen in der Sozialgesetzgebung den Kommunen anzulasten. Die Behauptung, die Kommunen würden durch die stark steigende Zahl der Bedarfsgemeinschaften deutlich entlastet, ist schlichtweg nicht nachvollziehbar. Die Schlussfolgerung der Bundesregierung, dass die derzeit festzustellende Kostenexplosion ohne die Hartz-IV-Gesetzgebung in der Sozialhilfe stattgefunden hätte, stimmt mit den langjährigen Erfahrungen zur Kostenentwicklung in der Sozialhilfe nicht überein. Sie ist vielmehr auf Leistungsausweitungen, die Absenkung der Schwelle zur Inanspruchnahme von Leistungen und gesetzgeberische Mängel zurückzuführen, für die nicht die Kommunen haftbar gemacht werden dürfen. Der Rat der Stadt Köln erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich unvoreingenommen einer kritischen Prüfung der Berechnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit auf der Grundlage der aus der Praxis des Verwaltungsvollzug generierten Kommunaldaten stellt.

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